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Ein Jäger gibt in Bösingen in der Nähe eines Hauses Schrotschüsse auf ein Reh ab 

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Ein Jäger hat zu nahe an bewohnten Häusern auf ein Reh geschossen.
Charles Ellena/a

Der Abstand zur nächsten bewohnten Siedlung muss mindestens 100 Meter betragen, will ein Jäger ein Wild erlegen. Das hat ein Sensler nicht eingehalten.

Ein 72-jähriger Sensler war letzten Oktober im Wald in Bösingen auf der Jagd. Bei Grenchen gab er zwei Schrotschüsse auf ein Reh ab. Dabei befand er sich aber nur in 78 Metern Entfernung zu einer Liegenschaft. Auch das Tier, das er im Visier hatte, war weniger als 100 Meter vom bewohnten Haus entfernt. Das Jagdgesetz verbietet es jedoch, näher als 100 Meter von einer bewohnten Siedlung Wild zu erlegen.

Der Jäger hat damit gegen das Gesetz über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere verstossen. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat ihn darum mittels Strafbefehl zu einer Busse von 200 Franken verurteilt. Dazu kommen Verfahrenskosten von nochmals fast 200 Franken.

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