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Ein Jahrhundertwerk mitgestalten

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Ein Jahrhundertwerk mitgestalten

Öffentliches Forum zum Verfassungsentwurf in Tafers

Die Ausarbeitung einer neuen Staatsverfassung bietet allen Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit, sich an der Ausarbeitung eines Jahrhundertwerks zu beteiligen. Auf diese Chance wurde am Donnerstagabend an einer Podiumsdiskussion hingewiesen.

Von WALTER BUCHS

Zum zweiten Male in diesem Jahr hat die Sensler Deputation des Verfassungsrates zu einem öffentlichen Forum geladen. Der unmittelbare Anlass war die laufende Vernehmlassung zum Entwurf der neuen Kantonsverfassung, welche noch bis zum 11. Juli dauert.

Zwei Podiumsrunden

An zwei Podiumsrunden, die von den FN-Redaktoren Christian Schmutz und Walter Buchs geleitet wurden, stellten je sechs Verfassungsrätinnen und Verfassungsräte einige zentrale Themen des Entwurfs vor. Grundlage bot ihnen dabei der Fragebogen, welcher vom Verfassungsrat ausgearbeitet wurde und als Hilfe gedacht ist, die Vernehmlassungsantworten zu formulieren.

Aus den Voten am Podium sowie den Fragen und Meinungsäusserungen aus dem Publikum lassen sich drei Schwerpunkte herauskristallisieren:

l Weitgehend Konsens herrscht darüber, dass im Verfassungsentwurf noch nicht alle Probleme zufrieden stellend geregelt sind. Als Beispiele sind zu erwähnen: Die Sprachenfrage, die Organisation der Justiz und die Richterwahl sowie die Formulierung zu den territorialen Strukturen.
l In einer Verfassung werden Grundsätze festgehalten. Deren Ausgestaltung und Umsetzung wird dann in Gesetzen festgehalten. Bei verschiedenen heissen Themen möchte man aber schon jetzt wissen, wie man sich die Konkretisierung vorstellt, um beurteilen zu können, ob man zu diesem Grundsatz Ja sagen kann oder nicht. Dies betrifft beispielsweise den geforderten Ausgleich des Staatshaushaltes, Fragen der Einschulung, die Finanzierung der Mutterschaftsversicherung und die Mandatssteuer. Die Verfassungsrätinnen und Verfassungsräte bemühten sich, die Überlegungen, die sie sich in den Kommissionen und im Plenum gemacht hatten, zu erläutern. Verbindlich können diese nicht sein, da nach Annahme der Verfassung der Grosse Rat für die Gesetzgebung zuständig ist.
l Aufgrund der unterschiedlichen weltanschaulichen Sicht ist nie zu allen Themen ein Konsens zu finden. Damit muss man sich auch im Hinblick auf die Volksabstimmung im kommenden Jahr abfinden. Dazu gehört etwa die Formulierung der Präambel, die Integration der Ausländerinnen und Ausländer, die Frage des Mindestlohnes oder die Kirchensteuer.

In Gesprächen Vertrauen schaffen

Peter Jaeggi, Schmitten, der der Veranstaltung vorstand, stellte in seinen Dankesworten an alle Beteiligten mit Genugtuung fest, dass der Abend einen guten Einblick in die Problematik der Verfassung vermittelt habe. Solche Anlässe seien eine gute Gelegenheit, um Vertrauen für das neue kantonale Grundgesetz zu schaffen, und dies sei im Hinblick auf die Volksabstimmung, die in etwa einem Jahr stattfinden wird, auch wichtig.

Er machte die gut 80 Anwesenden darauf aufmerksam, dass es eine Chance ist, an der Ausarbeitung eines Jahrhundertwerkes mitzumachen. Mit Unterstützung der anderen Kolleginnen und Kollegen im Verfassungsrat rief er daher alle auf, sich bei der Vernehmlassung zu beteiligen. Alle könnten mitmachen, sei es als Einzelperson oder über eine öffentliche oder private Organisation.

Nach Abschluss der Vernehmlassung und deren Auswertung werden sich zuerst die Kommissionen mit den Vorschlägen befassen und zuhanden des Plenums Vorschläge machen. Dieses wird dann den Entwurf im November und Dezember in zweiter Lesung beraten.

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