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«Ein Junge, der sich verloren hatte»

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Autor: Imelda Ruffieux

«Es tut mir leid, was ich getan habe», sagte einer der vier Angeklagten am Mittwoch an der Gerichtsverhandlung, bevor sich das Gericht zur Urteilsfindung zurückzog. Auch die anderen drei Mitglieder der Diebesbande (siehe FN vom 24. Juni) bedauerten ihre Taten.

«Alles war ihnen gleich»

Die jungen Männer zwischen 21 und 22 Jahren hatten während des Verfahrens kooperiert und waren offenbar bereit, die Verantwortung für ihre Taten zu übernehmen.

So viel Einsicht und Vernunft zeigten sie nicht immer, wie Alessia Chocomeli-Lisibach, Vertreterin der Staatsanwaltschaft, in ihrem Plädoyer festhielt. Sie forderte eine Verurteilung wegen bandenmässigen Diebstahls. «Sie handelten aus Langeweile und weil sie nicht wussten, was sie mit ihrer Zeit anfangen wollten. Alles war ihnen egal», fasste sie zusammen. Sie forderte für die Männer bedingte Freiheitsstrafen. Für die Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes beantragte sie für alle vier zusätzlich eine Busse.

Keiner der Verteidiger machte einen Hehl daraus, dass die Taten ihrer Mandanten sinnlos waren. Anwalt Daniel Zbinden bezeichnete das Verhalten als «dilettantisch, ja gar naiv, ohne erkennbares System». Auch Verteidigerin Isabelle Brunner Wicht sprach von einem «kopflosen» Vorgehen. Anwalt Zbinden bestritt jedoch das bandenmässige Vorgehen seines Klienten. «Das war kein gut organisiertes Team. Die Entschlüsse, einen Diebstahl zu begehen, erfolgten eher spontan», hielt er fest.

Die Anwälte setzten ein grosses Fragezeichen, was den Einbruch in ein Herrschaftshaus im Seebezirk betrifft, bei dem Schmuck und Wein gestohlen wurde. Sie bezweifelten die Echtheit des gestohlenen Fabergé-Eis, die angegebene Deliktsumme von 100 000 Franken und fanden es suspekt, dass die Besitzer an der Verhandlung nicht als Zivilpartei auftraten. Daniel Zbinden forderte für seinen Mandanten eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie Freisprüche von den Vorwürfen der Hehlerei und des versuchten Betrugs. Die Staatsanwaltschaft hatte 16 Monate gefordert.

Nur ein kleiner Fisch?

Auch Isabelle Brunner Wicht forderte für ihren Mandanten Freispruch, was die Hehlerei und den versuchten Betrug betrifft, anerkannte aber, dass im Fall ihres Mandanten das bandenmässige Vorgehen gegeben war. Der junge Mann war an 15 kleineren Diebstählen beteiligt. Ihre Forderung lautete auf bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten – die Staatsanwaltschaft hatte 20 Monate gefordert.

«Mein Mandant war im Vergleich zum zweiten Angeklagten nur ein kleiner Fisch. Er war zwar beteiligt, aber nicht federführend», betonte Verteidiger Claudio Buchs in seinem Plädoyer. Angesichts des Diebesguts – vor allem Getränke, Brotwaren, Süssigkeiten usw. – könnten die meisten Taten als Lausbubendiebstähle bezeichnet werden. Er plädierte für eine bedingte Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten gefordert.

«Mein Klient ist kein professioneller Verbrecher», betonte Rechtspraktikant Julien Aubry, Verteidiger des vierten Angeklagten. Er sei nur bei vier der 27 Straftaten dabei gewesen. «Es ist ein Junge, der sich für eine Weile verloren hat.» Er forderte eine bedingte Geldstrafe, während die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten verlangt hatte.

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