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Ein klares Ja zur neuen Verfassung

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Wir sind aufgerufen, am 16. Mai 2004 über die neue Kantonsverfassung abzustimmen. Diese neue Verfassung soll die seit 1857 in Kraft stehende und in vielfacher Hinsicht überholte Verfassung ablösen.

Der uns jetzt vorgelegte Text zur neuen Kantonsverfassung beinhaltet die Neudefinition der Rechtsordnung in unserem Kanton, er hält die Pflichten sowie die Grundrechte und die Sozialrechte der Bürgerinnen und Bürger fest. Er definiert die Aufgaben des Staates sowie die Organisation und die Arbeitsweise der Behörden und der staatlichen Institutionen.
Als Grundsätze sind in der neuen Verfassung die Prinzipien der Subsidiarität, der Transparenz und der Solidarität festgeschrieben.
Es ist unumgänglich, dass in manchen Fragen Kompromisse gefunden werden mussten, Kompromisse, welche die eine oder die andere Seite nicht zu befriedigen vermögen. Sie tragen aber den gegebenen politischen und gesellschaftlichen Sensibilitäten in unserer Bevölkerung Rechnung. Es wäre wenig sinnvoll, wenn wir wegen einzelner Artikel die ausgewogene Gesamtvorlage ablehnen würden. Einzelne Bestimmungen wie diejenigen über die Mutterschaftsversicherung, über die gleichgeschlechtlichen Paare oder über das Ausländerstimmrecht erhalten aus manchen Kreisen Kritik – diese Bestimmungen vermitteln aber vor allem das Bild eines aufgeschlossenen, weltoffenen, zukunftsgerichteten und sozial verantwortungsvollen Kantons.
Insbesondere Wirtschaftskreise werfen dem Verfassungsrat vor, er habe ein wirtschaftsfeindliches Grundgesetz erarbeitet. Wir können diesem Einwand nicht folgen: Die neue Verfassung enthält ganz klare Bestimmungen zur Förderung unseres Gewerbes und unserer Wirtschaft.
Richtig scheint mir auch, dass der Verfassungsrat auf die Vorlage von Varianten verzichtet hat. Denn bei allen kritischen Artikeln sind nach intensiven demokratischen Auseinandersetzungen in der Schlussabstimmung deutliche Mehrheiten zu Gunsten der jetzt vorgelegten Lösungen zustande gekommen. Der Verfassungsrat legt deshalb ein klares und überzeugendes Gesamtpaket vor.
Entgegnen möchte ich dem Einwand, die vorgelegte neue Verfassung sei zu umfangreich. Absichtlich sind gewisse Rechte und Aufgaben aus der Bundesverfassung übernommen worden. Dies, weil wir eine gut lesbare Verfassung für die Bürgerinnen und Bürger und nicht einen Fachtext für Juristen wollen.
Schliesslich werden dem Verfassungsrat die hohen Folgekosten der neuen Verfassung vorgeworfen. Dabei sind diese tatsächlich nur in einzelnen Bereichen bezifferbar und sie sind, z.B. bei der Mutterschaftsversicherung, auch durchaus tragbar. Nur bei der Umsetzung der neuen Verfassung auf Gesetzesstufe durch die Regierung und den Grossen Rat werden die anfallenden Kosten in jedem Bereich eruiert werden können. Sodann werden diese Kosten im Rahmen des vorgeschriebenen ausgeglichenen Staatsbudgets liegen müssen.
Gesamthaft betrachtet, haben wir am 16. Mai 2004 über ein modernes, ausgewogenes und konsensgeprüftes neues Grundgesetz abzustimmen. Es wird eine gute Basis sein für die Zukunft unseres Kantons und für die Zukunft unserer Gesellschaft.
Tun Sie einen «couragierten» Schritt für eine erfolgreiche Zukunft unseres Kantons und stimmen Sie der neuen Verfassung zu!

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