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Ein Maulkorb für Umweltverbände?

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Ein Maulkorb für Umweltverbände?

Autor: walter buchs

Das Verbandsbeschwerderecht der Umweltorganisationen besteht seit 1967. Es wurde zuerst im Natur- und Heimatschutzgesetz verankert, 1983 auch im Umweltschutzgesetz. Dieses Recht ermöglicht es den national tätigen und vom Bundesrat als beschwerdeberechtigt anerkannten Umweltorganisationen, gegen bestimmte Bauvorhaben Beschwerde einzureichen, wenn sie eine Verletzung der Gesetze zum Schutz der Umwelt vermuten. Sie können dies bei Vorhaben tun, die der Umweltverträglichkeitsprüfung unterstehen oder bei deren Bewilligung Vorschriften des Natur- und Heimatschutzgesetzes anzuwenden sind.

Kritik an der Praxis

Das Verbandsbeschwerderecht sorgt dafür, dass die Gesetze zum Schutz der Umwelt durchgesetzt werden, schreibt der Bundesrat in den Abstimmungsunterlagen. Es stelle sicher, dass umweltbelastende Projekte unabhängig von privaten Interessen durch Gerichte überprüft werden. Seit einigen Jahren wird von verschiedener Seite am Verbandsbeschwerderecht Kritik geübt.

Ein Beschwerdeverfahren einer Umweltorganisation gegen das geplante Hardturm-Stadion in Zürich vom Herbst 2003 war dann für die FDP des Kantons Zürich der Anlass, eine ursprünglich im Wallis entstandene Idee aufzunehmen und im November 2004 die Volksinitiative «Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz» zu lancieren. Diese wurde am 11. Mai 2006 eingereicht. Wie die Initianten in ihren Unterlagen betonen, soll mit der Initiative das Verbandsbeschwerderecht nicht etwa abgeschafft, sondern lediglich angepasst werden. Bei Annahme der Initiative könnten Umweltorganisationen Entscheide über Bauvorhaben, die vom Volk oder einem Parlament gutgeheissen wurden, nicht mehr mit einer Beschwerde anfechten.

Kehrtwende des Bundesrates

Aufgrund der Kritiken am Verbandsbeschwerderecht sind die Gesetzesbestimmungen im Jahr 2006 revidiert und Mitte 2007 in Kraft gesetzt worden. Danach müssen Umweltorganisationen jetzt strengere Voraussetzungen erfüllen, um eine Beschwerde zu erheben. Sie müssen zudem die Kosten tragen, wenn diese abgelehnt wird. Schliesslich kann während eines Verfahrens mit dem Bau des angefochtenen Projekts begonnen werden.

Im Herbst 2006 hatte der Bundesrat beschlossen, die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Im Frühjahr 2007 änderte er seine Haltung und beschloss, die Initiative zu unterstützen. Im vergangenen Frühjahr hat der Nationalrat das Volksbegehren mit 94 zu 90 Stimmen und der Ständerat mit 30 zu 9 Stimmen abgelehnt. Da der Bundesrat gemäss Gesetz die Haltung des Parlaments vertreten muss, empfiehlt auch er dem Stimmvolk, diese Initiative am 30. November abzulehnen.

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