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Ein Meilenstein in der Erforschung der Freiburger Hexenverfolgungen

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Die Stadt Freiburg war ein Zentrum der Hexenverfolgungen in Westeuropa. Ein aktueller Band mit Rechtsquellen zu den Freiburger Prozessen leistet einen wichtigen Beitrag zur Erforschung der Hexenverfolgungen.

Die beiden Schwestern Catherine Repond («La Catillon») und Marguerite Repond lebten zusammen in Villarvolard, am Ostufer des Greyerzersees. Die beiden führten ein Leben in ärmlichen Verhältnissen und versorgten sich mit erbettelten Nahrungsmitteln. Als sich unheilvolle Gerüchte über die «Catillon» verbreitet hatten, wurde diese der Hexerei bezichtigt. Nachdem sie etliche Male verhört und gefoltert worden war, gestand sie schliesslich, eine Hexe zu sein. Sie wurde 1731 vom «Kleinen Rat» der Stadt Freiburg zum Tode verurteilt. Nachdem man sie erdrosselt hatte, wurde ihre Leiche auf dem Scheiterhaufen verbrannt. «La Catillon» gilt als eine der letzten hingerichteten Hexen der Westschweiz. Ihr Prozess weckt bis heute das Interesse der Öffentlichkeit.

Aber auch ihre Schwester Marguerite wurde der Hexerei verdächtigt und wurde deswegen mehrmals verhört und gefoltert. Unter der Folter legte auch sie ein Bekenntnis ab. 1732 wurde sie schliesslich für schuldig befunden und zu 15 Jahren Verbannung verurteilt. Als sie jedoch zu früh aus der Verbannung zurückkehrte, wurde sie erneut aufgegriffen und eingekerkert. Nun stand auch ihr die Todesstrafe bevor. In der Nacht, bevor das Urteil vollstreckt werden sollte, starb Marguerite jedoch aus unbekannten Gründen im Kerker. 

Frühe Hexenprozesse in Freiburg

Die Westschweiz war ein Zentrum der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Hexenverfolgungen und auch in Freiburg grassierte der Hexenwahn. Die Verhandlungen der Repond-Schwestern sind nur zwei der vielen Hexenprozesse, die in Freiburg zwischen dem 15. und dem 18. Jahrhundert geführt wurden. In Freiburg kam es bereits ab 1437 – und damit im Vergleich zu anderen Regionen der Schweiz schon sehr früh – zu Hexenprozessen. Dass die Verfolgungen in Freiburg schon so früh einsetzten, hängt damit zusammen, dass die Hexenprozesse hier fast nahtlos aus den Waldenserverfolgungen – also aus Ketzerprozessen – hervorgingen.

Obwohl es sich bei der «klassischen» Hexe um eine ältere, alleinstehende und arme Frau handelt, waren die Profile der Angeklagten in der Realität viel breiter gefächert: Unter den Angeklagten der Freiburger Hexenprozesse fanden sich auch verheiratete Frauen und Männer, wohlhabende Bauern und Amtsträger, genauso wie Heilerinnen, Randständige, herumstreunende Kinder und Mitglieder jugendlicher Diebesbanden. 

Ein wichtiger Schritt für die Forschung

In der Erforschung der Freiburger Hexenverfolgungen wurde nun ein Meilenstein erreicht: Am Freitag lud die Rechtsquellenstiftung des Schweizerischen Juristenvereins zur Vernissage des Quellenbands «Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert». Für den aktuellen Band der Stiftung edierten die Historikerin Rita Binz-Wohlhauser und der Historiker Lionel Dorthe erstmals alle Hexenprozesse der Stadt Freiburg, von denen überlieferte Verhörprotokolle vorliegen, in voller Länge. Der Band enthält insgesamt 360 überlieferte Prozesse gegen 309 Personen – gegen manche wurden mehrere Verhandlungen geführt. Der früheste in die Sammlung aufgenommene Prozess ist jener gegen Jeannette Lasne aus dem Jahr 1493, der letzte der Prozess jener gegen Marguerite Repond von 1741. Die Verhörprotokolle wurden nicht nur kommentiert und ediert, es wurde zudem ein umfangreiches Personen-, Orts- und Sachregister erstellt, was den Umgang mit den Protokollen erleichtert.

Der Rechtsquellenband der Freiburger Hexenprozesse leistet einerseits einen Beitrag zu ihrer Erforschung und zur Rechtsgeschichte. Er erlaubt andererseits auch wertvolle Einblicke in die Sozial- und Alltagsgeschichte. In vollständig digitalisierter Form ist der Band einsehbar auf der Website der Rechtsquellenstiftung des Schweizerischen Juristenvereins: https://www.ssrq-sds-fds.ch/online/

Hexenverfolgungen in der Schweiz

Zwischen dem 15. und dem 18. Jahrhundert kam es in Westeuropa zu rund 110’000 Hexenprozessen, davon ungefähr 10’000 auf dem Gebiet der heutigen Schweiz. Den Angeklagten wurde dabei oftmals vorgeworfen, einen Pakt mit dem Teufel geschlossen zu haben und mit dessen Hilfe Schadenszauber (»Maleficium») auszuüben. 

In der Schweiz kam es ab 1430 im Wallis sowie um 1440 in Freiburg und Neuenburg zu ersten Hexenverfolgungen. Darauf folgten Verfolgungen in Vevey, in Gebieten des Bischofs von Lausanne, in der Genferseeregion und in der ehemaligen waadtländischen Gemeinde Dommartin. Die Westschweiz war ein Zentrum der Hexenverfolgungen in der Schweiz. 

Die letzten Hexenprozesse fanden in der Schweiz im 18. Jahrhundert statt. Die Verurteilung der Glarnerin Anna Göldi im Jahr 1782 gilt als letzter Schweizer Hexenprozess sowie als einer der letzten in Westeuropa. 

Kommentar (1)

  • 02.04.2024-Sandra

    ich habe keine Worte dafür daß die beiden auf dem Foto lächen müssen bei so einem Thema ?

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