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Ein Nebenjob mit Nebenwirkungen

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Geldwäsche – das tönt nach grossen kriminellen Machenschaften. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat in letzter Zeit immer wieder wegen diesem Delikt ermittelt und Leute verurteilt. Erst gerade wieder einen 21-jährigen Jura-Studenten. Ein Mafioso ist er nicht. Höchstens etwas naiv: Er hatte eine Stellenausschreibung einer seriös wirkenden Firma gesehen. Diese suchte Leute, die für 2400 Franken im Monat Geld auf ihrem eigenen Konto entgegennehmen, das Geld in bar abheben und Botendienste erledigen.

Einen solchen Job übernahm auch der Student. Vor gut einem Jahr flossen dann 12 780 Franken auf sein Konto, und das Unternehmen bat ihn, das Geld abzuheben. Am Bankschalter beschied ihm der Angestellte jedoch, das Geld sei blockiert; auch bei einem zweiten Versuch gelang es dem jungen Mann nicht, das Geld abzuheben.

Die 12 780 Franken waren auf betrügerische Weise von einem anderen Konto auf das Konto des Studenten überwiesen worden. Wenn er nun das Geld in bar abgehoben und es jemanden übergeben oder per Post weitergeschickt hätte, hätten die Strafbehörden den Weg des Geldes nicht mehr weiterverfolgen können. So funktioniert Geldwäsche. Die stellvertretende Generalstaatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach hat den Studenten mittels Strafbefehl zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt; zusammen mit den Verfahrenskosten muss er insgesamt knapp 1500 Franken bezahlen.

«Einen naiven Menschen»

Der Jura-Student ist nicht der einzige, gegen den die Freiburger Staatsanwaltschaft in letzter Zeit wegen ähnlicher Vorfälle ermittelt hat. «Die kriminelle Person kann das Geld ja nicht direkt auf das eigene Konto überweisen», sagt Chocomeli den FN. «Darum braucht sie einen naiven Menschen und überweist das Geld auf dessen Konto.» Im Arbeitsvertrag sei festgelegt, dass die Person das Geld in bar abheben und dann weiterleiten müsse. «So wird die Nachvollziehbarkeit des Geldflusses zerstört.» Bei einem solchen Jobangebot «sollten eigentlich sämtliche Alarmglocken läuten», sagt Alessia Chocomeli.

Auch wenn das Jobangebot suspekt ist, werden nicht alle Leute, die es annehmen, automatisch wegen Geldwäsche verurteilt: Um diesen Straftatbestand zu erfüllen, muss jemand vorsätzlich oder zumindest eventualvorsätzlich gehandelt haben. Geldwäsche aus Fahrlässigkeit ist nicht möglich. «Es gibt durchaus Leute, denen ich es abnehme, dass sie fahrlässig gehandelt haben», sagt Chocomeli. Um das zu beurteilen, betrachte sie die ganze Person: ihren Bildungsstand, ihre Intelligenz, ihre persönliche Lebenssituation. Habe jemand zum ersten Mal Geld für andere abgehoben und weitergegeben, stelle sie je nach Situation das Verfahren ein.

Beim Jura-Studenten jedoch gehe sie davon aus, dass er imstande sei zu erkennen, dass das Jobangebot nicht ganz sauber sei. «Zudem hat er zwei Mal versucht, das Geld abzuheben – auch dann noch, als die Bankangestellten ihm signalisierten, dass da etwas krumm sei.»

Die Bundesanwaltschaft

Die Personen, welche die Nebenjobs ausschreiben, kann die Freiburger Staatsanwaltschaft nicht direkt belangen: Sie leben im Ausland. Darum geht die Bundesanwaltschaft dem Fall nach.

Die meisten Fälle von Geldwäscherei kommen von der Meldestelle für Geldwäscherei zur Freiburger Staatsanwaltschaft: «Wenn eine Bank merkt, dass etwas Seltsames läuft, meldet sie dies der Meldestelle.» Diese leite dann den Fall an den zuständigen Kanton weiter.

«Bei einem solchen Jobangebot sollten eigentlich sämtliche Alarmglocken läuten.»

Alessia Chocomeli-Lisibach

Stellvertretende Generalstaatsanwältin

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