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Ein Nein als Ja zur Gleichbehandlung

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Wer in der Schweiz lebt, hat sich den Gepflogenheiten des Landes anzupassen. Darin ist sich die grosse Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer einig. Zu den Gepflogenheiten der Schweiz gehört es auch, dass alle gleichbehandelt werden–dass beispielsweise die Justiz mit allen gleich streng ist. Egal, ob reich oder arm, Mann oder Frau, alt oder jung, Inländer oder Ausländer–vor Justitia sind alle gleich.

 

 Ebenso gehört es zum Schweizer Rechtssystem, dass die Richterinnen und Richter über einen Ermessensspielraum verfügen. Wenn sie jemanden verurteilen, schauen sie die Begleitumstände der Tat an: Hat der Täter mit Absicht gehandelt? Ging er skrupellos vor? Bereut er seine Tat? Geriet er bereits vorher mit dem Gesetz in Konflikt? Die Richterinnen und Richter erteilen nicht für jeden Diebstahl die genau gleiche Strafe, sondern entscheiden von Fall zu Fall, ob sie die Mindest- oder die Höchststrafe anwenden; ob sie jemanden bedingt oder unbedingt verurteilen. Wenn jemand wegen Körperverletzung angeklagt ist, schauen sie, ob es eine Ohrfeige war oder ein Tritt gegen ein Opfer, das wehrlos am Boden lag; die beiden Täter erhalten unterschiedliche Strafen.

 

 Auch gehört es in der direkten Demokratie dazu, dass Parteien oder Organisationen Initiativen erarbeiten, das Volk diese gutheisst–und das Parlament die Initiative umsetzt. Im National- und Ständerat ringen die Parteien um einen Kompromiss und giessen das Anliegen der Initianten in eine Gesetzesvorlage. Wer mit diesem Gesetz nicht einverstanden ist, kann das Referendum ergreifen.

 

 Mit der Durchsetzungsinitiative greift die SVP–die sich sonst als Bewahrerin von Traditionen darstellt–gleich alle diese drei Schweizer Prinzipien an. Die Initiative würde in der Justiz eine Zweiklassengesellschaft schaffen: Hier die Schweizer, dort die Ausländer. Egal, wie lange jemand schon in der Schweiz lebt, egal, wie leicht sein Vergehen ist–er wird ausgeschafft, wenn er gegen das Gesetz verstösst. Und zwar auch bei Delikten, die bei Schweizern nur bedingte Strafen auslösen würden.

 

 Die Durchsetzungsinitiative würde den Ermessensspielraum der Gerichte abschaffen: Die Richterinnen und Richter könnten nicht mehr selber entscheiden, ob im vorliegenden Fall eine Ausschaffung angebracht ist oder nicht. Mit der Durchsetzungsinitiative würde in der Verfassung genau aufgelistet, welche Gesetzesverletzungen zu einer Ausschaffung führen würden–Punkt für Punkt, und ohne Berücksichtigung, ob es sich beim Verurteilten um einen skrupellosen Kriminaltouristen oder einen Secondo handelt, der in der Schweiz aufgewachsen ist. Ein Automatismus in der Rechtsprechung verhindert, dass der Grad des Verschuldens berücksichtigt wird; das ist unmenschlich.

 

 Mit der Härtefallklausel wird aber nicht der Volkswille infrage gestellt, wie dies die SVP nun dem Parlament unterstellt. Wer eine Initiative unterschreibt, tut dies auch im Wissen, dass das Gesetz dazu erst noch erarbeitet wird–und geht also auch davon aus, dass er auch extreme Forderungen unterschreiben kann und das Parlament korrigierend eingreifen wird.

 

 Das Bundesparlament hat ein Gesetz erarbeitet, nachdem das Volk die Ausschaffungsinitiative angenommen hat. Es ist kein schwaches Gesetz, sondern nimmt die Anliegen der Initiative auf: Ausländer, die in der Schweiz schwere Straftaten begehen, werden ausgeschafft–damit wird die bisherige Praxis verschärft. Das Parlament hat aber auch eine Härtefallklausel eingebaut: Die Richter entscheiden von Fall zu Fall, ob eine Ausschaffung angebracht ist. So ist das Gesetz streng, aber nicht ungerecht. Diese Anpassung der Initiative an das Schweizer Recht und die Vorgaben des Rechtsstaates sind nichts Aussergewöhnliches: Das Parlament prüft jede Initiative und nimmt in der Gesetzgebung Anpassungen vor. So wurde etwa auch die Zweitwohnungsinitiative nicht wortgetreu umgesetzt–und alle, auch die SVP, fanden das normal, da es den Traditionen der direkten Demokratie in der Schweiz entspricht: Initiativen geben eine Richtung vor–bei der Umsetzung aber müssen die Initianten bereit sein, Ausnahmen und Änderungen zu akzeptieren. Das Parlament sorgt dafür, dass Exzesse vermieden werden und Kompromisse entstehen. Das ist der Weg der direkten Demokratie, anstehende Probleme zu lösen.

 

 Wer am 28. Februar Nein sagt, lehnt nicht die Ausschaffung von kriminellen Ausländern ab. Wer dann Nein stimmt, stellt sich gegen eine Initiative, die jegliche Verhältnismässigkeit vermissen lässt–und wehrt sich damit gegen die Ungleichbehandlung von Nachbarn, Freunden und Arbeitskollegen, die keinen Schweizer Pass haben. Ein Nein zur Durchsetzungsinitiative ist auch ein Ja zum Gesetz, welches das Parlament bereits ausgearbeitet hat und welches dafür sorgt, dass kriminelle Ausländer, die sich nicht den Schweizer Gepflogenheiten anpassen wollen und schwere Straftaten begehen, ausgeschafft werden.

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