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Ein neues Gesetz ändert die Finanzierung des Tourismus

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Investitionen in den Tourismus bringen einen erheblichen Mehrwert. Mit der Annahme eines neuen Tourismusgesetzes will der Grosse Rat das Potenzial noch besser ausschöpfen.

Rund eine Milliarde Franken generiert der Freiburger Tourismus jedes Jahr. Es könnte aber auch rund der doppelte Betrag sein, wenn das Potenzial ganz ausgeschöpft würde, hatte ein Bericht des Staatsrats auf ein Postulat aus dem Grossen Rat ergeben.

Einen Schritt in diese Richtung nimmt der Kanton nun durch die Annahme eines neuen Tourismusgesetzes. Der Grosse Rat hat am Dienstag den vom Staatsrat vorgelegten Entwurf behandelt, und dabei dessen Artikel inklusive einiger von der beratenden Kommission vorgeschlagenen Änderungen durchwegs klar genehmigt. Bei der zweiten Lesung im Verlauf dieser Woche geht es eigentlich nur noch darum, einen Artikel in seiner deutschen Fassung der französischen Version anzupassen.

Organisation und Finanzen

«Moderner, agiler und den Kundenbedürfnissen besser angepasst» sei das neue Gesetz, erklärte Volkswirtschaftsdirektor Olivier Curty (Die Mitte) in der Ratsdebatte. «Wir wollen einen qualitativen und sanften Tourismus fördern.» Das Gesetz strebe auch eine Digitalisierung und Rationalisierung der touristischen Strukturen im Kanton an. 

Kommissionssprecherin Nadine Gobet fasste die wesentlichen Änderungen gegenüber dem bestehenden 16-jährigen Gesetz in folgenden Bereichen zusammen: Governance, Regionalisierung, Vereinheitlichung der Kurtaxen und eine neue Art der Finanzhilfe bei touristischen Infrastrukturen.

«Wer macht was, und wer bezahlt was?» Diese Fragen werden gemäss Claude Brodard (FDP, Le Mouret) mit dem neuen Gesetz klarer beantwortet. Das werde sich auch auszahlen, denn: «Freiburg hat alles, was es für eine Feriendestination braucht.»

Neu direkte Subventionen

Daniel Bürdel (Die Mitte, Plaffeien) zeigte sich überzeugt: «Mit dem neuen Gesetz können mehr Projekte aus dem Tourismusförderungsfonds unterstützt werden.» Er forderte aber auch, dass der Kanton die Beitragssätze für Infrastrukturprojekte nicht zu tief ansetzt: «Freiburg muss sich die notwendigen Mittel geben.»

Tatsächlich sieht das neue Gesetz einen ganz neuen Ansatz bei der Gewährung von Finanzhilfen vor. Bisher geschah diese Unterstützung aus dem Tourismusförderungsfonds in Form von Zinskostenbeiträgen. Nun aber wird daraus eine direkte Investitionshilfe. Die Beiträge aus dem Fonds können für einen Projektträger direkt als Eigenkapital verwendet werden. Und die Subvention ist somit gleich bei Projektbeginn verfügbar.

Wie Sprecherin Nadine Gobet erklärte, werden die Investitionsprojekte in drei Kategorien eingeteilt: kleine Projekte bis 5 Millionen Franken, grosse Projekte ab 5 Millionen Franken und Projekte von kantonaler Bedeutung. Die Höhe der Beiträge wird in einem Ausführungsreglement festgelegt. Bei kleinen Projekten steht derzeit ein Beitragssatz von 8 Prozent im Raum, bei grossen ein solcher von 6,5 Prozent, und bei jenen von kantonaler Bedeutung darf der Beitrag aus dem Fonds 49 Prozent der Investition nicht überschreiten. Olivier Curty versprach, er werde den Wunsch nach einem genügend hohen Beitragssatz in Form eines Kompromissvorschlags in den Staatsrat tragen.

Einer statt 180 Tarife

Die zweite grosse Änderung bei der Finanzierung des Tourismus ist die Vereinheitlichung der Aufenthaltstaxe. Durch die Kombination kantonaler, regionaler und lokaler Taxen gab es bisher im Kanton für die Gäste 180 verschiedene Ansätze für die Taxe. In Zukunft wird es nur noch eine Kurtaxe für den ganzen Kanton geben, die zur Hälfte an den Freiburger Tourismusverband und an die regionalen Strukturen fliesst.

«Tourismus bedeutet Geben und Nehmen», sagte Julia Senti (SP, Murten). Entsprechend wird die Kurtaxe zwar von Gästen bezahlt, von den dadurch bezahlten Leistungen sollen aber wieder die Gäste profitieren. Der Grosse Rat setzte durch, dass bei diesen Leistungen auch die Mobilität inbegriffen ist.

Organisation

Stärkung der regionalen Ebene

Das neue Tourismusgesetz bestimmt die Tourismusträger und listet ihre Befugnisse auf. Neu sind darin nur noch der Freiburger Tourismusverband und die regionalen Tourismusorganisationen aufgeführt, nicht aber die lokalen Tourismusorganisationen. Diese können dennoch von den regionalen Organisationen mit Kompetenzen ausgestattet werden. So werde die Organisation des Freiburger Tourismus vereinfacht, lautet die Begründung.

Der Gesetzesentwurf des Staatsrats hatte vorgesehen, dass pro Bezirk eine Tourismusregion entstehen soll. Der Grosse Rat entschied sich aber für eine Version, wonach eine Region auch mehrere Bezirke abdecken kann. Gemäss Staatsrat Olivier Curty entspricht diese Struktur auch dem Ziel, dass jede regionale Organisation ihre regionale Tourismusstrategie erarbeiten und umsetzen soll.

Etwas länger diskutierte der Grosse Rat über einen Artikel, der Vorgaben zur Zusammensetzung des Verwaltungsrats des Freiburger Tourismusverbands macht. Der Vorschlag des Staatsrats sah vor, abgesehen von der Vertretung des Staatsrats selber keine Vorgaben zu machen. Die Ratskommission bestand aber darauf, dass im Verwaltungsrat des Verbands drei Repräsentanten der wichtigsten Tourismussektoren vertreten sein müssen, etwa die Restauration, Hotellerie, Parahotellerie oder die Seilbahnen. Curty wehrte sich dagegen, weil der Tourismusverband privat und autonom sei und so andere Sektoren benachteiligt sein könnten. «Wichtiger für diese Sektoren ist ihre Vertretung in der Marketingkommission», so Curty. Das Parlament beharrte aber mit 59 gegen 22 Stimmen darauf, dass diese drei Vertreter zwingend im Vorstand sein müssen. uh

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