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Ein neues Gesetz für das Staatsarchiv

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Strafbefehle, Baubewilligungen, Sitzungsprotokolle, Gerichtsakten–die Liste der im Freiburger Staatsarchiv aufbewahrten Dossiers ist lang. Um genau zu sein: Reiht man alle Akten aneinander, ergeben sich 14,5 Kilometer. Jährlich wächst die Reihe um 350 Meter. Die aufbewahrten Dokumente sollen der Öffentlichkeit, Forschern und dem Staat zur Verfügung stehen. Dafür ist eine gute und konstan- te Ordnung notwendig, wie Staatsarchivar Alexandre Dafflon auf Anfrage der FN sagt.

Der Staatsrat hat dem Grossen Rat nun einen Entwurf für ein neues Gesetz über die Archivierung und das Staatsarchiv überwiesen. Dieses solle «zeitgemäss» sein und komme der «Verpflichtung zur Transparenz staatlichen Handelns nach», heisst es dazu in einer Mitteilung. Als wesentliche Neuerung wird das Staatsarchiv künftig der Staatskanzlei unterstellt sein und nicht wie bis anhin der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport.

Ganze Verwaltung

Für den Alltag im Staatsarchiv bringt das Gesetz gemäss Alexandre Dafflon drei grosse Veränderungen: «Das Gesetz betrifft nicht nur das Staatsarchiv, sondern die Administration aller kantonalen Ämter», sagt er. Denn Ziel des Gesetzes sei es, alle Dokumente von deren Erstellung bis hin zu ihrer Archivierung oder Löschung einheitlicher zu behandeln und abzulegen. Das Staatsarchiv werde die Ämter bei dieser Archivierungs- und Sortierungsarbeit vermehrt unterstützen.

Gemäss Dafflon verstärkt das neue Gesetz die kulturelle und wissenschaftliche Bedeutung des Staatsarchivs. Denn sie wird im Gesetz als «kulturelle Institution» bezeichnet. «Das ist wichtig. Ein Staatsarchiv hat nicht eine rein administrative Funktion, sondernspielt eine bedeutende kulturelle und wissenschaftliche Rolle.» Dafflon sieht diese nicht gefährdet, auch wenn das Archiv neu der Staatskanzlei und nicht mehr der Kulturdirektion unterstellt ist. Er denkt, dass das Staatsarchiv in der Kanzlei eine bessere Sichtbarkeit erhält. «Es ist ein kleinerer Dienst. In der Kulturdirektion waren wir ganz unten im Organigramm, jetzt werden wir besser wahrgenommen werden.» Die Anbindung an die Staatskanzlei sei zudem logisch, denn diese sei für die Erstellung und Verwaltung sehr vieler kantonaler Dossiers zuständig.

Damit hängt auch die dritte wesentliche Veränderung zusammen. «Das elektronische Archiv wird immer wichtiger.» Es brauche dringend Lösungen dafür. «Die Staatskanzlei ist quasi das Herz der kantonalen Administration, sie hat bereits einige Projekte im Bereich papierloser Dossiers lanciert.»

Mittelfristig mehr Personal

Mit dem neuen Gesetz kommt mehr Arbeit auf das Staatsarchiv, das sechs Hundertprozent-Stellen zählt, zu. Mittelfristig werde es deshalb mehr Personal brauchen, sagt Dafflon. Das Gesetz werde die Arbeit des Staatsarchivs aber nicht von einem Tag auf den anderen radikal verändern. So sollen kurzfristig keine Mehrausgaben für den Kanton entstehen.

Kritik: Archivkommission wehrt sich gegen Aufhebung

N icht zufrieden mit dem neuen Gesetz über die Archivierung und das Staatsarchiv ist die Archivkommission. Sie war bis anhin das Kontrollorgan des Staatsarchives. Das Gesetz sieht nun vor, die Kommission aufzuheben. Stattdessen sollen für spezifische Projekte Arbeitsgruppen gebildet werden. «Man hat uns nicht einmal darüber informiert», sagt Jean-Pierre Dorand, Präsident der Archivkommission. Darüber seien die fünf Mitglieder «enttäuscht und empört». Die Kommission habe das Staatsarchiv stets unterstützt. Die Kommission werde sich nun an die Grossräte wenden, damit diese die Absetzung bei der Beratung des Gesetzes verhinderten. Dorand stört sich auch daran, dass der Titel des Staatsarchivars verschwindet. Der Staatsarchivar selbst, Alexandre Dafflon, hingegen sieht das nicht so tragisch. «Der Titel wird im Ausführungsreglement zum Gesetz erwähnt, ich mache mir keine Sorgen.» Auch erachtet er die geplante Lösung mit Arbeitsgruppen als sinnvoller als die Kommission. «Es ist eine modernere Arbeitsweise.» mir

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