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Ein neues Gesetz trägt den Realitäten der heutigen Mittelschulen Rechnung

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Das neue Gesetz über den Mittelschulunterricht ist für mich wie das Innere eines Sandwiches»: Dies sagte Staatsrat Jean-Pierre Siggen (CVP) gestern an einer Medienkonferenz. Das Gesetz über die obligatorische Schule wurde wie auch die Gesetze über die Universität und die Fachhochschulen in seiner Amtszeit als Erziehungsdirektor verabschiedet. Das Gesetz über die Mittelschulen komplettiert nun die gesetzlichen Anpassungen auf allen Stufen. Es ist das erste Gesetz, bei dem Siggen von Beginn weg bei der Ausarbeitung dabei war.

Keine Neuerungen

Wie Siggen sagte, ist es ein Gesetz, das wenig umstritten sein dürfte. Es handelt sich nämlich um ein Rahmengesetz, das einerseits Gesetzesanpassungen auf Bundes- und Kantonsebene Rechnung trägt, andererseits neu in Freiburg eingeführte Bildungsgänge gesetzlich verankert.

So sieht das Gesetz keine grundsätzlichen Neuerungen im Mittelschulunterricht vor. Es erfasst aber etwa die Fachmaturitäten sowie die Passerelle zwischen Berufsmaturität und universitärer Hochschule. Neu ist auf 2017 hin einzig, dass auch Absolventen einer Fachmaturität über die Passerelle an Universitäten gelangen können. Auch die neue Ausbildung der Handelsmittelschulen mit drei Jahren Schule und einem Jahr Praktikum findet im Gesetz Berücksichtigung. Diese Bildungsgänge gab es 1991 zum Zeitpunkt des bisher geltenden Gesetzes noch nicht.

Gemäss François Piccand, Vorsteher des Amts für Unterricht der Sekundarstufe 2, wird der Förderung der Zweisprachigkeit im neuen Gesetz besonderes Gewicht beigemessen. «Das ist ein wichtiger Punkt für unseren Kanton», sagte er. In Freiburg haben die Mittelschulen mit Unterrichtssequenzen in der Partnersprache und zweisprachigen Ausbildungsgängen Pionierarbeit geleistet. Dies findet nun im Gesetz Niederschlag.

Auch sind nun die Unterstützungs- und Fördermassnahmen für Schüler mit besonderen Bedürfnissen geregelt. «Solche Massnahmen dürfen die Anforderungen an die Ausbildung aber nicht herabsetzen», hielt Piccand fest. Auch Sondermassnahmen für Sporttalente oder Kunstschaffende gehören zum Gesetzesentwurf.

Ähnlich wie beim Gesetz über die obligatorische Schule sollen die Führungsstrukturen an den Mittelschulen geklärt und verstärkt werden. Dabei sind keine wesentlichen Neuerungen nötig. Weiter bilden die Rektoren, Vorsteher und Verwalter die jeweiligen Direktionen. Neu soll es aber nur noch eine Direktorenkonferenz aller Freiburger Mittelschulen geben und nicht wie bisher eine für Gymnasien und eine für die anderen Mittelschulen.

Auch bietet das neue Gesetz die legale Basis für die Anwendung der heutigen Datenverwaltungssysteme mit einer zentralen Datenbank. Dieser Passus trägt dem Datenschutz Rechnung.

Ein Jahr früher ans Gymi?

Das Gesetz über den Mittelschulunterricht enthält zwar Zulassungsbedingungen, doch laut Piccand soll sich am freien Zugang zu den Gymnasien nichts ändern. Beschränkungen gibt es höchstens, wenn Praktikumsplätze rar sind. Keine Rede ist von einer Verkürzung von vier auf drei Jahre Gymnasium. «Wir haben die Frage studiert, halten aber an vier Jahren fest», so Ursula Reidy, stellvertretende Amtsvorsteherin. Eventuell würden in Zukunft die Eintrittskriterien ändern, so dass das Gymnasium ab der Stufe Harmos 10 möglich würde. «12 statt bisher 13 Jahre bis zur Maturität würden möglich», präzisiert Reidy.

Zahlen und Fakten

Zwei Jahre bis Inkrafttreten

Das gestern vorgestellte neue Freiburger Mittelschulgesetz betrifft das Kollegium St. Michael und dessen Passerelle-Ausbildung, das Kollegium und die Handelsschule Gambach, das Collège du Sud und die dortige Handelsschule, das Kollegium Heilig Kreuz und die Freiburger Fachmittelschule. Nicht Gegenstand des neuen Gesetzes ist das Interkantonale Gymnasium der Broye. Das jetzige Gesetz über den Mittelschulunterricht ist seit 1991 in Kraft. Dem jetzigen Entwurf sind drei Jahre Vorbereitungsarbeiten vorausgegangen. Dazu fanden auch Gespräche am runden Tisch statt. Die Vernehmlassung dauert ab jetzt bis Ende Juni. Staatsrat Jean-Pierre Siggen erwartet, dass das bereinigte Projekt 2018 vom Staatsrat und vom Grossen Rat beraten werden kann, so dass es 2019 in Kraft tritt. Anschliessend werden Ausführungsreglemente erarbeitet.

uh

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