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Ein Ombudsmann ist etwas anderes als ein Mediator

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Eigentlich sollte der Kanton Freiburg schon länger eine Ombudsstelle für Verwaltungsangelegenheiten haben. Die Kantonsverfassung hatte eine solche vor zehn Jahren vorgesehen, und der Staatsrat wollte auf Herbst 2011 ein Ombudsgesetz in die Vernehmlassung geben. Geschehen ist aber noch nichts, was Grossrätin Nicole Lehner-Gigon (SP, Massonnens) zu einer entsprechenden Anfrage an den Staatsrat bewegte.

Tatsächlich hat der Staatsrat erste Schritte für eine solche Ombudsstelle unternommen. Der Versuch kam aber noch nicht über die Stufe einer Vorvernehmlassung hinaus. Die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft unterbreitete nämlich den anderen Direktionen einen Vorentwurf, erhielt diesen aber zur Überarbeitung zurück.

Das grösste Problem betraf die Definition und Zuständigkeiten der Ombudsperson. Die Unsicherheiten rühren von den unterschiedlichen Versionen auf Deutsch und auf Französisch her. Der deutsche Ausdruck «Ombudsstelle» wurde französisch mit «médiation» übersetzt. Tatsächlich aber sei «Ombudsstelle» mit «médiation administrative» zu übersetzen, während das deutsche Wort Mediation eher «médiation entre privés» entspreche, so die Antwort. Ein Mediator würde eher die Parteien dabei begleiten, zu einer Lösung zu gelangen, ein Ombudsmann hingegen sollte die Rechte des Bürgers gegenüber den Behörden vertreten. Nun soll diese Frage bis Ende 2013 in einem neuen Vorentwurf geklärt werden; die Struktur soll den Bürgern Ende 2014 zur Verfügung stehen, schreibt der Staatsrat. uh

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