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Ein Opel Astra mit kleinen Extras

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Nicht schlecht gestaunt haben Polizisten bei einer Routinekontrolle, die sie in der Stadt Freiburg in der Nacht auf den 23. Oktober 2015 an einem Opel durchführten. Der Opel Astra OPC mit Freiburger Kennzeichen hielt unter der Motorhaube ein paar Überraschungen für sie bereit. Der Fahrer hat denn auch sofort zugegeben, dass er einige Veränderungen vorgenommen hat. Der Wagen wurde deshalb für eine vertiefte Kontrolle eingezogen. Eine Analyse des Strassenverkehrsamtes hat ergeben, dass der 26-jährige Halter den Motor, den Abgas- und Lärmausstoss, die Beleuchtung und die Karosserie modifiziert hat.

Der Mann hat bei der Befragung zugegeben, dass er den Wagen neu programmiert hat, um ihm mehr Power zu verleihen. Dem Fahrer wurde der Führerausweis auf der Stelle entzogen und auch sein Auto wurde durch die Beamten konfisziert.

Weitere Überraschungen

Die persönliche Überprüfung hat weitere Überraschungen zutage gebracht: Zum einen war dem Mann der Führerausweis bereits drei Monate vorher entzogen worden. Zum anderen hatten die Beamten auf dem Mobiltelefon des Autofahrers Videos gefunden, die zeigen, wie dieser mehrfach gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen hat. Die Aufnahmen zeigen ihn am Steuer eines anderen Autos, das er ebenfalls aufgemotzt hat. Er hat damit das Tempolimit mehrfach überschritten. Weiter ist auf den Filmen zu sehen, dass weitere Fahrzeuge in diese Fahrten involviert waren und dass dabei Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bestand. Ausserdem wird ersichtlich, dass das benutzte Fahrzeug nicht betriebstauglich war. Der Mann gab bei der Befragung zu, die Filme gedreht zu haben. Ihm wird zudem ein weiteres Vergehen zur Last gelegt: Der portugiesische Staatsangehörige hatte sich eigentlich Ende Juli 2014 aus der Schweiz abgemeldet, war dann aber ein knappes Jahr später wieder in die Schweiz eingereist und hat rund fünf Monate hier gearbeitet.

Der Mann ist kein Unbekannter im Strafvollzug: Er wurde bereits mehrfach verurteilt wegen Strassenverkehrsdelikten. Aufgrund dieser Vorgeschichte und wegen der schlechten Prognose hat die Staatsanwaltschaft den Mann schliesslich zu einer unbedingten Geldstrafe von 2700 Franken sowie einer Busse von 1000 Franken verurteilt, wie es im Strafbefehl heisst. Die bei einer früheren Verurteilung ausgesprochene Bewährung wird widerrufen und auch hier muss der Mann eine Geldstrafe von 500 Franken bezahlen. Auf die gleiche Rechnung kommen ausserdem die Verfahrenskosten und die Auslagen–Letztere schlagen wegen der Expertise des Wagens mit 2392 Franken zu Buche.

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