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Ein Polizist verschickt das Foto des Polizeijournals an einen Freund

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In der Nacht auf den 14. März gab es in Farvagny eine Schlägerei. Beamte der Kantonspolizei schritten ein. Einer der Männer, der in die Schlägerei verwickelt war, machte sich Sorgen–und fragte einen befreundeten Polizisten an, ob er ihm sagen könne, ob er wegen der Schlägerei Scherereien kriegen könnte.

Der 24-jährige Polizist fotografierte daraufhin den Eintrag zur Schlägerei im Polizeijournal und schickte das Foto über WhatsApp an seinen Kollegen. Dieser schickte das Bild weiter–so dass am Schluss mehrere Personen den Eintrag gesehen hatten. Einer der jungen Männer, der darin genannt wurde, reichte daraufhin Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung ein; er verlangte eine Wiedergutmachung.

Polizist sieht Fehler ein

Nun hat der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser den Polizisten mittels Strafbefehl verurteilt. «Die Verletzung des Amtsgeheimnisses ist nicht harmlos», schreibt er. Das Verhalten des Beamten hätte die Untersuchung gefährden können. Hingegen sei dem Polizisten anzurechnen, dass er die Verantwortung für seinen Fehler übernehme. Der Generalstaatsanwalt verurteilt den Polizisten nun zu einer bedingten Strafe: Begeht er innert zweier Jahre noch einmal eine Amtsgeheimnisverletzung, muss er 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Dazu kommen eine Busse von 400 Franken und Gerichtskosten von knapp 400 Franken, die der Polizist bezahlen muss.

Wiedergutmachung

In der ersten Befragung hatte der Polizist eingewilligt, dem Kläger eine Wiedergutmachung zu bezahlen. Der Kläger könne ihn nun kontaktieren und eine solche Zahlung einfordern, schreibt der Generalstaatsanwalt dazu im Strafbefehl. njb

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