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Ein Rechnungslegungsmodell für die Kantone und die Gemeinden

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Autor: Arthur zurkinden

Freiburg Auch in Freiburg sollen die Jahresrechnungen des Kantons und der Gemeinden nach dem Harmonisierten Rechnungsmodell HRM 2 dargestellt werden. Dieses Modell orientiert sich weitgehend an den IPSAS-Richtlinien (International Public Sector Accounting Standards).

Wie der Staatsrat in seiner Botschaft an das Kantonsparlament festhält, soll damit u. a. die Rechnungslegung der Kantone möglichst weit mit dem neuen Rechnungsmodell des Bundes harmonisiert werden. Aber auch die Rechnungslegungen unter den Kantonen und Gemeinden sollen möglichst gleich aussehen. Zudem soll den neuen Anforderungen in Bezug auf die Kosten- und Leistungsrechnung entsprochen werden.

Viel Neues

Wie der Botschaft entnommen werden kann, sieht das HRM 2 eine neue funktionale Gliederung vor, die mit der internationalen Nomenklatur kompatibel ist. Die bisherige Laufende Rechnung wird durch eine Erfolgsrechnung im Sinne des «True and Fair View Prinzips» ersetzt. Die bisherige Verwaltungsrechnung als Zusammenfassung von Laufender Rechung und Investitionsrechnung gibt es nicht mehr. Man bezieht sich künftig auf einen weiter gefassten Begriff der Jahresrechnung, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung, Geldflussrechnung sowie Anhang. Die aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungskonten sollen konsequenter und systematischer genutzt werden. Besonderen Wert wird im HRM 2 darauf gelegt, dass sich Ist- und Buchwert des Vermögens entsprechen. Aufbau und Gliederung der Bilanz sind geändert worden. Die Passiven werden in Fremdkapital und Eigenkapital gegliedert.

Vorgesehen ist weiter eine Geldflussrechnung, die den Cashflow des Gemeinwesens gestuft darstellt (betriebliche Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit). Das Eigenkapital wird detaillierter dargestellt, und der Anhang soll wesentlich ausgebaut werden (Eigenkapitalnachweis, Rückstellungsspiegel, Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel, Anlagespiegel sowie zusätzliche Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage des Gemeinwesens von Bedeutung sind.

Auch für Gemeinden

Das HRM 2 soll auch in den Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Anwendung gelangen. Noch steht nicht fest, ob dazu eine Revision des Gemeindegesetzes nötig ist.

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