Autor: imelda ruffieux
FreiburgEin 19-jähriger Autofahrer und ein Töfffahrer samt Beifahrer haben sich im letzten August auf der Autobahn A 12 zwischen Freiburg und Bulle ein Rennen geliefert. Erst überholte der Motorradfahrer das Auto, dann bremste er wieder ab und wurde vom Autolenker überholt – das Spiel wiederholte sich noch ein, zwei Mal.
Beifahrer drehte Video
Der Autofahrer wollte dann den Zweiradlenker einholen und gab Gas. Als sich die beiden auf gleicher Höhe befanden, hat der Beifahrer im Auto mit seinem Mobiltelefon ein Video der Verfolgungsjagd gemacht. Wie der Autofahrer gegenüber den Untersuchungsbehörden erklärte, hätten dann beide beschleunigt, um ein kleines Rennen zu machen, um herauszufinden, wer es wage, schnell zu fahren.
Die Polizei, die in der Zwischenzeit alarmiert worden war, hat dieses Manöver verfolgt und konnte die beiden Lenker in Bulle bei einer Tankstelle anhalten. Die Beamten stellten auch fest, dass das Rennen kurz vor 17 Uhr stattgefunden hatte, zu einer Zeit also, als auf der Autobahn dichter Verkehr herrschte.
Tempo 180
Die Auswertung des konfiszierten Mobiltelefonvideos des Beifahrers ergab, dass das Tachometer des Autos bei der Verfolgungsfahrt bis zu 180 Stundenkilometern anzeigte. Abzüglich der Zehn-Prozent-Toleranzmarge ergibt dies eine Tempo-überschreitung von 42 Stundenkilometern. «Das Renen dauerte mehrere Minuten und erstreckte sich über mehrere Kilometer. Die beiden haben einige Überholmanöver unternommen», stellte der Untersuchungsrichter in seinem Urteil fest.
300 Stunden Arbeit und 800 Franken Busse
Der 19-jährige Autofahrer wurde wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt. Das Urteil lautete wegen übersetzter Geschwindigkeit, der Verkehrslage nicht angepasster Geschwindigkeit und mangelnden Abstands zu anderen Strassenbenützern sowie der Gefährdung anderer Strassenbenützer auf 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit und einer Busse von 800 Franken. Da er nicht vorbestraft war, wurde die Strafe bedingt ausgesprochen, mit einer Probezeit von vier Jahren.
Der Töfffahrer muss sich in einem separaten Verfahren verantworten.