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Ein Richter muss auch beraten

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Der Unterhalt einer Hecke führt immer wieder zu Zwist zwischen Nachbarn. So hat sich ein Mann in einem Brief an den Gerichtspräsidenten des Zivilgerichts des Saanebezirks gewandt, um in einem solchen Nachbarschaftsstreit um Hilfe zu bitten. Er schloss: «Vielen Dank dafür, dass Sie mir aufzeigen, wie die Situation geregelt werden könnte.»

Der Gerichtspräsident ist auf den Brief nicht eingegangen, da kein Schlichtungsversuch stattgefunden hatte. Er übertrug dem Briefschreiber die Kosten. Dieser wehrte sich: Er habe angefragt, wie er vorzugehen habe. Der Richter hätte ihn auf die Schlichtungsstelle und das richtige Prozedere hinweisen sollen–oder gleich den Brief der Schlichtungsstelle übergeben können.

Die zivilrechtliche Abteilung des Kantonsgericht gibt dem Briefschreiber Recht. Im Urteil heisst es, ein Richter sei zwar kein juristischer Berater. Doch müsse er darauf eingehen, wenn jemand mit unvollständigen oder unklaren Anträgen an ihn trete–umso mehr, wenn diese Person keinen juristischen Beistand habe. Der Entscheid des Richters, nicht auf den Antrag einzugehen, wird deshalb aufgehoben. Nun kommt es zum Schlichtungsverfahren. njb

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