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Ein rigides Personalsystem zwingt das Stimmvolk an die Urne

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Am 21. Mai entscheidet das Freiburger Stimmvolk, ob es dem neuen Gesetz über die Gebäudeversicherung zustimmen will. Erwin Jutzet, bis 2016 SP-Staatsrat und Verwaltungsratspräsident der Kantonalen Gebäudeversicherung (KGV), gilt als Architekt des Gesetzes. Wolfgang Müller, Präsident des Verbands des Personals öffentlicher Dienste (VPOD), vertritt das vom Staatspersonalverband (Fede) initiierte Nein-Komitee.

Erwin Jutzet, als Sicherheits- und Justizdirektor haben Sie zahlreiche Gesetze in Kraft gesetzt. Hätten Sie erwartet, dass es beim Gesetz über die Gebäudeversicherung Ecalex zu einem Referendum und anschliessend zu einer Volksabstimmung kommt?

Erwin Jutzet: Ich hatte eigentlich erwartet, dass das Referendum wegen nur eines Artikels in einem Gesetz mit 133 Artikeln nicht ergriffen und die Vernunft obsiegen würde. Das Personal zu verteidigen ist zwar angebracht, etwa im Gesundheitswesen, aber in diesem Fall ist es eine Übung am falschen Objekt.

Was war ausschlaggebend für das Zustandekommen der Opposition?

Jutzet: Ich habe das Gefühl, dass die Fede und ihr Präsident Muskeln zeigen mussten. Der VPOD war zu jener Zeit viel aktiver, beispielsweise bei der Wäscherei Marsens, der Krippe des Kantonsspitals, bei den Gefängnissen und der uniformierten Polizei. Da blieb die Fede unsichtbar.

Der Grosse Rat hat das Gesetz mit 55 gegen vier Stimmen befürwortet. Eine klare Mehrheit der Linken stimmte damals für das Gesetz. Warum kam es zum Meinungsumschwung?

Wolfgang Müller: Es ist klar, dass wir von der VPOD den Service public verteidigen. Das heisst auch, dass alle Mitarbeiter des Service public im Staatspersonalgesetz bleiben sollen. Mit einem Austritt aus dem Staatspersonalgesetz ist der zweite Schritt relativ schnell gemacht, nämlich aus dieser öffentlich-rechtlichen Anstalt eine privatrechtliche Anstalt und anschliessend gar eine Aktiengesellschaft zu machen. Hinter dem Vorgehen der Bürgerlichen steckt politisches Kalkül: Die KGV soll privaten Versicherungen zugänglich gemacht werden. Dann beginnt ein echter Konkurrenzkampf, und es erfolgt ein Abbau beim KGV-Personal. Wir sehen echt eine grosse Gefahr dahinter.

Jutzet: Die KGV gibt es seit über 200 Jahren. Das Monopol und der Status als öffentlich-rechtliche Anstalt waren nie bestritten.

Im Referendumskomitee machen viele linke Organisationen mit. Zuletzt war das Geschäft aber bei der SP umstritten, die Grünen erteilen Stimmfreigabe und die CSP empfiehlt Annahme des Gesetzes. Bröckelt die Opposition?

Müller: Nein, das glaube ich nicht. Das Gesetz an sich wird ja nicht bestritten, die Revision war nötig. Das, was drin steht, ist auch gut für die Bevölkerung. Das einzige Problem für uns ist, dass man da, das Personal betreffend, eine Tür öffnet. Das ist nicht nötig. Man hätte ein Gesetz schaffen können ohne die Paragrafen 14, 15 und 16. Wenn die Direktion mehr Lohn und flexibler sein will, braucht es dazu bloss eine Revision des Staatspersonalgesetzes. Aber für alle Angestellten im Staatsbetrieb. Das bestehende Personalgesetz sieht ja schon vor, dass man Funktionen neu einstufen und anpassen kann. Nur weil das Amt für Personal und Organisation nicht richtig funktioniert, nimmt man einfach eine Gruppe raus: das KGV-Personal. Dieses Vorgehen schwächt alle Staatsangestellten.

Jutzet: Es beelendet mich, wenn es heisst, wer gegen das Referendum ist, sei gegen den Service public. Im neuen Gesetz steht: Die öffentlich-rechtliche Anstellung gilt weiterhin. Was anderes heisst das, als dass das Personalgesetz auch in Zukunft eingehalten wird? Es ist einfach nur dumm, wenn die Fede behauptet, es sei ein Nachteil, öffentlich-rechtlich angestellt zu sein, und nicht einmal mehr das Obligationenrecht gelte. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses bleibt dieselbe wie beim Staatspersonal, auch die Kündigungsbestimmungen, Sozialversicherungen, Pensionskassen: Im Gegensatz zum Staat ist sogar noch eine Personalkommission vorgesehen. Das Einzige, was ändert, ist die Entlöhnung.

War es denn nötig, den Personalstatus im Gesetz abzuändern?

Jutzet: Es war vielleicht nicht absolut nötig. Aber man hat gemerkt, dass man beim Staat, respektive beim Personalamt in einer Zwangsjacke steckt. Wenn die KGV einen Spezialisten für Feuer oder einen Ingenieur suchte, dauerte es fünf bis sechs Monate, bis das Personalamt antwortete, wo die KGV diese Person einreihen durfte. Es braucht einfach mehr Flexibilität. Sie betrifft nicht zuletzt die Lohnstufen. Beim Staat gibt es 20 Stufen für jede der 36 Lohnklassen. Ecalex bleibt bei diesen Klassen, will aber die Stufen flexibler machen, beispielsweise mit 30 Stufen. So erreicht man, dass jemand, der mit 25 Jahren angestellt wird, nicht mit 45 bereits blockiert ist. Diese Flexibilität sollte dem Staat als Vorteil dienen, und nicht den Vorwurf einbringen, einige verdienten so besser. Da spricht die Neidgesellschaft.

Müller: Aber das Problem gilt ja auch für alle andern, etwa im Pflegebereich oder bei der Polizei. Das System Evalfri bietet doch die Möglichkeit, bei Bedarf eine Gehaltsstufe höher zu gehen. Warum arbeitet man nicht daran, Evalfri zu bearbeiten und es auch marktgerechter zu machen?

Im Grossen Rat ist eine Motion hängig, das System zu verbessern. Warum wartete man nicht auf die Antwort?

Jutzet: Bei der Erarbeitung des Gesetzes gab es diese Motion noch nicht. Sie ist vor allem auf das Spitalpersonal ausgerichtet. Im Staatsrat waren wir eine Minderheit, die immer eine Änderung des Personalgesetzes verlangte. Nichts geschah. Es fehlte am Willen.

Das KGV-Personal selbst befürwortet die Herauslösung aus dem Staatspersonalgesetz. Politisieren die Gewerkschaften nicht an ihrer Basis vorbei?

Müller: Nein. Wir vertreten ja nicht nur die Mitarbeiter der KGV, sondern alle Mitarbeiter der Staats- und Halbstaatsbetriebe. Am Staatspersonalgesetz hängen ja noch ganz andere Betriebe dran, zum Beispiel die Heime. 18 000 bis 20 000 Mitarbeiter unterstehen diesem Gesetz. Jetzt einfach 70 Angestellte rauszunehmen, weil das Gesetz nicht in Ordnung sei, ist für mich problematisch. Vor allem, weil ihnen versprochen wurde, es werde ihnen besser gehen. Dem ist wahrscheinlich auch so. Die Direktoren werden wohl mehr verdienen. Wir sehen ja, wie es bei der Post oder Swisscom herausgekommen ist: Die höheren Kader verdienen mehr, aber die unten bezahlen den Preis. Irgendwo müssen die Mehrkosten ja wieder eingespart werden.

Jutzet: Dieses Argument macht mich wütend. Post, Suva, Swisscom und SBB haben mit diesem Gesetz null Komma nichts zu tun. Für das gesamte KGV-Personal gelten bei den Löhnen dieselben Minima und Maxima wie für das Staatspersonal. Wie kann man wider besseren Wissens sagen, die Löhne gehen bis auf 1 Million Franken hinauf. Das ist unlauter. Das nervt mich.

Müller: Warum muss man es im Gesetz dann ändern, wenn alles dem Staatspersonalgesetz entspricht?

Jutzet: Der Flyer des Referendumskomitees, der an alle Haushalte verschickt wurde, erinnert mich an Methoden der Zürcher SVP. Lügen werden verbreitet wie: Prämienexplosion oder Erhöhung der Löhne für die Chefetage. Der Bürger wird für dumm verkauft.

Stimmt, was auf dem Flyer des Nein-Komitees steht?

Müller: Wir vom VPOD haben bei der Ausarbeitung dieses Flyers nicht mitgemacht.

Wer trägt dann die Verantwortung dafür?

Müller: Die Verantwortung hatte die Fede, sie leitet diese Kampagne. Uns geht es gegen das Prinzip, einen Teil des Staatspersonals herauszunehmen und unter ein spezielles Gesetz zu stellen. Als einziges Argument für diesen Schritt höre ich, dass es lange dauert, bis das kantonale Personalamt Entscheide fällt. Dann sollte man doch dort ansetzen und verlangen, dass das Personalamt seinen Job richtig macht? Der Staat muss flexibel bleiben; der Arbeitsmarkt entwickelt sich schnell. Und es gibt auch immer neue Funktionen. Darauf sollte das Personalamt schneller reagieren. So muss halt der Chef des Personalamtes seinen Laden aufräumen.

Jutzet: Da gebe ich Ihnen recht. Wenn wir dort Flexibilität hätten, müssten wir die jetzige Diskussion nicht führen. Aber seit zwanzig Jahren kämpfen wir mit dem Personalamt um mehr Flexibilität.

Müller: Das ist das Schlimme: Dass das Personalamt nicht das tut, was eigentlich das Gesetz vorschreibt.

Das Nein-Komitee befürchtet, Ecalex könne einen Präzedenzfall schaffen, der beim Spital zu einer Änderung des Personalstatus führt?

Jutzet: Es könnte ein Präzedenzfall im guten Sinne sein. Beim Strassenverkehrsamt klappt es, die KGV könnte ebenfalls dem Staat als Beispiel dienen und aufzeigen, wie es auch flexibler ginge.

Hätten Sie keine Bedenken, wenn ein solcher Wechsel eines Tages auf das Spitalpersonal angewandt würde?

Jutzet: Das ist nicht zu vergleichen. Aus meiner Sicht stellt das Referendum zur KGV ein Eigentor dar: Wenn das Gesetz angenommen wird, lautet die Botschaft, das Volk sei ja für eine Liberalisierung, also gehe das beim Spital auch. Deshalb ist das Referendum taktisch eine Dummheit. Beim Spital stehe ich auf der Seite der Personalverbände. Da hat die Linke ein Interesse, zu retten, was noch zu retten ist.

Besteht die Gefahr, dass bei der KGV-Abstimmung die falsche Botschaft bezüglich des Spitals ausgesandt wird?

Müller: Diese Frage haben wir uns auch gestellt. Aber gleichzeitig mussten wir uns fragen: Wann beginnen wir mit unserem Kampf und informieren die Bevölkerung über die Risiken? Klar ist das HFR prioritär: Da hängen 3200 Arbeitsplätze daran. Das KGV-Gesetz bot die Möglichkeit, diese Diskussion jetzt zu führen. Beispielsweise ist heute Leistungslohn ein Thema. Doch bei der Einführung des Staatspersonalgesetzes 2001 hatten der Staatsrat und das Parlament ganz klar gesagt: Wir führen diesen Leistungslohn nicht ein. Sogar Wirtschaftskreise anerkennen, dass Leistungslohn schlecht ist für Staatsbetriebe. Als Staatsangestellter arbeite ich für die Bevölkerung. Wenn ich sehe, dass etwas nicht rund läuft, dann habe ich das Recht und die Pflicht, es der Bevölkerung aufzuzeigen. Erhielte ich Leistungslohn, müsste ich den Aktionären Rechenschaft ablegen.

Jutzet: Das ist kein Leistungslohn, und die KGV ist auch nicht gewinnorientiert. Die Löhne sollen regelmässig angepasst werden. Dabei werden die Lebenshaltungskosten, die Dauer der Anstellung und die individuelle Leistung jedes Mitarbeiters berücksichtigt. Aber das steht auch im Personalgesetz des Staates. Weder Schwaller, Lässer noch Godel setzten das als verantwortliche Staatsräte je durch.

Das Referendumskomitee behauptet, durch höhere Kaderlöhne steigen in der Folge die Prämien. Können Löhne wirklich eine Auswirkung auf Prämien haben?

Müller: Herr Jutzet hat ja aufgezeigt, dass die Spannweite der Löhne innerhalb der Minima und Maxima für das Staatspersonal bleibt. Die Frage ist viel eher, wohin das führen kann. Das sieht man in der Privatwirtschaft: Die Kader kriegen mehr, und die niedrigen Klassen bezahlen dafür.

Jutzet: Die Mehrheit des künftigen Verwaltungsrats wird vom Grossen Rat gewählt, und das Reglement muss vom Staatsrat genehmigt werden: Die KGV ist keine private Insti­tution. Es ist eine Frechheit zu behaupten, wenn das Gesetz angenommen werde, steigen die Prämien. Freiburg hat die niedrigsten Prämien der Westschweiz, zusätzliche Leistungen werden hinzukommen, und die Prämien werden keinen Rappen steigen.

Woher kommt das Geld für die zusätzlichen Leistungen?

Jutzet: Die KGV hat grosse Reserven und sie hat Rückversicherungen: Ihr Risiko ist kalkulierbar. Die Gefahr einer Prämienerhöhung ist überhaupt nicht da. Dank der Reserven können sogar Rabatte gewährt werden.

Bestreiten Sie das?

Müller: Nein, das ist unbestritten. Das Gesetz hat viele gute Punkte. Aber die Abschaffung des Personalstatus wird unter anderem dadurch begründet, dass das KGV-Personal als Staatsbeamte im Rahmen der Sparmassnahmen drei Jahre lang weniger Lohn bekommen hat und einen Solidaritätsbeitrag leisten musste, das Geld aber als Reserve in der Kasse der KGV geblieben ist. Ich hätte mich als Hauseigentümer schon gefreut, wenn mir die KGV etwas hätte zurückbezahlen können.

Ist es nicht verantwortungslos, wegen eines kleinen Punktes das ganze Gesetz infrage zu stellen?

Müller: Gleiches geschah ja auch bei der Unternehmenssteuerreform III. Man war da durch den internationalen Druck gezwungen, zu handeln. In diesem Fall müsste man ja nur im Gesetz verankern, dass das KGV-Personal dem Staatspersonalgesetz untersteht, und das Problem wäre gelöst. Und das bestehende Staatspersonalgesetz müsste korrekt angewandt werden.

Jutzet: Die Unternehmenssteuerreform ist kein gutes Vergleichsbeispiel. Die Linke war da nicht nur gegen einen Artikel, sondern gegen mehrere. Es gibt ein anderes Beispiel: das kantonale Energiegesetz, bei dem der Staatsrat wegen des Verbots von Elektroheizungen die Abstimmung verlor. Zwei Jahre später trat das gleiche Gesetz ohne dieses Verbot in Kraft. So einfach ginge das hier nicht. Der Prozess würde Jahre dauern. Da stecken langjährige Verhandlungen dahinter. Ganz sicher würde es in den nächsten fünf bis sechs Jahren kein neues Gesetz geben.

Angenommen, das Volk stimmt Nein: Welche Alternative sieht die Gegnerschaft?

Müller: Unsere Wunschvariante hatte Grossrat Emonet in einer Motion vorgeschlagen: Beim Artikel 14 das Staatspersonalgesetz einfügen. Dann schauen, dass das Staatspersonalgesetz fit gemacht wird. Wir wollen dort eine Revision und hoffen, auch als Gewerkschaft an den runden Tisch eingeladen werden, um gemeinsam ein neues Personalgesetz auszuarbeiten. Zu einer sozialen Partnerschaft gehört, dass zwei Parteien frei entscheiden können. Das geschieht im Falle der KGV nicht: Der Staat verabschiedet ein Gesetz, und wir müssen uns fügen. Beim Staat gibt es diese soziale Partnerschaft heute nicht mehr.

Wären bei einem Nein drei Jahre Arbeit für die Katz?

Jutzet: Nein, das sicher nicht. Aber es würde vieles infrage gestellt. Wir hatten zwölf Arbeitsgruppen. Die Verhandlungen mit den Kaminfegern beispielsweise waren sehr schwierig. Das ist auch im Bereich Feuerwehr so, die SVP würde die Forderung nach Einbezug des Konzepts Fri-Fire wohl erneut stellen. Es könnte auch sein, dass die Privatversicherungen das Monopol infrage stellen. Die Monopolstellung bei der KGV ist nicht gottgegeben. Wir gaben eine Expertise in Auftrag, um zu prüfen, ob das überhaupt noch möglich sei. Will ein Kanton wie Wallis heute eine Gebäudeversicherung einführen, ist das Monopol nicht mehr erlaubt. Es gilt nur noch für traditionelle Institutionen, weil der Monopolbetrieb am sozialsten ist.

Zur Vorlage

Aus zwei Gesetzen soll eines werden

Das dem Freiburger Stimmvolk unterbreitete Gesetz «Ecalex» über die Gebäudeversicherung, die Prävention und die Hilfeleistungen bei Brand und Elementarschäden ist ein Zusammenzug zweier Gesetze: das Gesetz über die Feuerpolizei und den Schutz gegen Elementarschäden von 1964 und das Gesetz über die Versicherung der Gebäude gegen Brand und andere Schäden von 1965. Beide Gesetze regelten bis jetzt die Tätigkeit der Kantonalen Gebäudeversicherung (KGV).

Der Grosse Rat hat im September 2016 das neue Gesetz mit 55 gegen 4 Stimmen angenommen. Dagegen ergriffen Gewerkschaften das Referendum. Ende 2016 gingen 9800 Unterschriften gegen das Gesetz ein.

Ecalex greift die Grundsätze der alten Gesetze auf: Die Gebäudeversicherung ist für alle Gebäude im Kantons obligatorisch, sie hat eine Monopolstellung und koordiniert die Prävention und Bekämpfung von Schadensfällen. Das Gesetz definiert die KGV als eine «unabhängige, finanziell selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt.» Es soll den Versicherten Vorteile bringen. So werden alle Gebäude zum Neuwert versichert sein. Neu sind Küchen in der Versicherung eingeschlossen, und Schäden durch Rauch und Hitze werden ebenfalls neu übernommen. Die Entschädigung für Nebenkosten wie Räumung und Entsorgung werden von 5 auf 15 Prozent des Schadenbetrags erhöht.

Das neue Gesetz erlaubt es der KGV, Prämienrabatte zu gewähren, falls dies die jeweiligen Geschäftsergebnisse und die vorhandenen Reserven zulassen. Der Staatsrat bleibt Aufsichtsbehörde, der Grosse Rat kann vier der neun Sitze im Verwaltungsrat besetzen. Das Personal wird in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis angestellt sein, der Lohn wird aber neu ausserhalb des Gesetzes über das Staatspersonal geregelt. Neu entsteht eine Personalkommission.

Der Status des KGV-Personals ist der Hauptkritikpunkt des Nein-Komitees. Laut den Gegnern entziehe Ecalex dem Staat die Kontrolle über die KGV und lasse ihr freie Hand, leistungsabhängige Löhne einzuführen und die Vergütung von Angestellten selbst festzulegen. Es komme zu einer Privatisierung, zu einer Erhöhung der Kaderlöhne und so auch der Betriebskosten und der Prämien. Darunter könnten gar Leistungen im Gesundheits- und Bildungsbereich leiden. Zudem würde die Loslösung vom Staatspersonalgesetz einen Präzedenzfall für andere staatliche Institutionen, etwa das Freiburger Spital, darstellen.

uh

«Nur weil das Personalamt nicht richtig funktioniert, nimmt man eine Gruppe raus.»

Wolfgang Müller

Gewerkschaft VPOD

«Ich hätte Freude gehabt, wenn mir die KGV etwas zurückbezahlt hätte.»

Wolfgang Müller

Gewerkschaft VPOD

«Bei einem Nein gibt es die nächsten sechs Jahre kein neues Gesetz.»

Erwin Jutzet

Alt-Staatsrat

«Aus meiner Sicht ist das Referendum ein Eigentor.»

Erwin Jutzet

Alt-Staatsrat

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