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«Ein Schalldämpfer tötet nicht»

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Die Freiburger Staatsanwaltschaft hatte eine 53-jährige Frau im April 2016 für schuldig befunden, gegen das Waffengesetz verstossen zu haben. Dies, weil bei ihr neben diversen Waffen und Munition auch ein Schalldämpfer gefunden wurde, dessen Erwerb und Besitz illegal ist. Sie wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 20 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Busse von 300 Franken verurteilt.

Dagegen hat die im Sensebezirk wohnhafte Frau Einsprache erhoben, so dass der Fall gestern vor Polizeirichter Reinold Raemy am Bezirksgericht verhandelt werden musste. Bei der Befragung gab sie an, eine Pistole, eine Faustfeuerwaffe und einen Revolver zu besitzen, jeweils mit Munition. Die eine Waffe stamme aus dem Nachlass ihres Vaters, die anderen habe sie beim Verkauf eines Hundes als Garantie des Käufers erhalten und behalten. Anfang 2015 habe sie vom neuen Waffengesetz erfahren und sich in der Folge bei der Kantonspolizei erkundigt, ob sie eine Bewilligung brauche. Diese verneinte dies, da die Waffen vor 2008 in den Besitz der Frau gekommen waren. In diesem Gespräch erwähnte sie den Schalldämpfer jedoch nicht. «Ich habe angenommen, dass ein Gegenstand, der sich an einer Waffe befindet, nicht illegal ist.» Ausserdem verdiene der Schalldämpfer diesen Namen gar nicht, weil er nicht funktioniere. «Es ist noch niemand durch einen Schalldämpfer gestorben. Deshalb ist das neue Waffengesetz vollkommener Schwachsinn. Wenn ich jemanden töten oder verletzen wollte, spielt der Schalldämpfer keine Rolle. Waffe bleibt Waffe», argumentierte sie. Solange kein Beweis vorliege, dass ihr Schalldämpfer funktioniere, sei er für sie nur Dekorationsgegenstand.

Polizeirichter Raemy sprach die Frau frei. «Sie haben glaubwürdig vorgebracht, dass Sie nicht wussten, dass der Besitz eines Schalldämpfers illegal ist», so seine Urteilsbegründung. Grundsätzlich gebe es zwar für die Unkenntnis eines Gesetzes keine Entschuldigung, in diesem Fall liege aber ein Irrtum über die Rechtswidrigkeit vor: Da sie sich erkundigt habe, ob ihre Waffen legal seien, könne man ihr nicht vorwerfen, dass sie annehmen musste, für den Schalldämpfer gelte nicht das Gleiche.

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