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«Ein schwerer Fall von Pädophilie»

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Sowohl dem Kapuzinerorden als auch dem Bistum Lausanne, Genf und Freiburg kommt im Bezug auf den Fall des pädophilen Kapuziners J.A. eine Mitverantwortung zu. Zu diesem Schluss kommt eine unabhängige Untersuchungskommission im Auftrag der Schweizer Kapuzinerprovinz. Die Kommission wurde vor Jahresfrist damit beauftragt, Ursachen, Hintergründe sowie das Versagen von verantwortlichen Instanzen zu untersuchen, welche die sexuellen Übergriffe des Täters – damals als Mitglied des Kapuzinerordens – in den Jahren 1965 bis 2003 möglich machten (die FN berichteten).

Nun liegt der Abschlussbericht mit seinen Schlussfolgerungen vor. Er erläutert die verschiedenen Faktoren und Zusammenhänge, die es dem Täter ermöglichten, jahrelang seine Taten mehr oder weniger unbehelligt auszuführen. Gestern wurde der Bericht im Alten Bürgerspital Freiburg den Medien präsentiert.

Der Provinzial der Schweizer Kapuziner räumt Fehler seines Ordens ein.

Dabei waren die Kommissionsmitglieder Yves Mausen und Francis Python, der Kommissionspräsident und ehe­malige Kantonsrichter Alexandre Papaux, ausserdem seitens des Kapuzinerordens dessen Schweizer Provinzial Agostino Del-Pietro (siehe Artikel unten), Marcel Durrer als Verantwort­licher für die Romandie sowie Adrian Holderegger als Moderator. Der eigentliche Kommissionsbericht wurde von Papaux alleine erläutert. Mausen und Python standen für Interviews nicht zur Verfügung.

Fehlender Kontakt mit Opfern

Im Bezug auf den Kapuziner­orden hält der Bericht folgende Versäumnisse fest: die oberflächliche und leichtfertige Behandlung der Fälle, die der Hierarchie in den Jahren 1970 bis 1980 gemeldet wurden, das Nicht-ernst-Nehmen einer Anzeige des Kapuziners Charles Dousse im Jahr 1984 und das darauffolgende Verbleiben des Täters in Lussy, der fehlende Kontakt mit den Opfern, insbesondere mit jenen von Lully, die Versetzung ins französische Corenc ohne genügende Warnungen an den Bischof, das Fehlen von strengen Kontrollen und von psychiatrischer Betreuung, das Unterlassen einer Strafanzeige und einer Anklage bei der Glaubenskongregation sowie eine zu grosse Beachtung des Rufs des Täters und seiner Familie.

Daniel Pittet: Missbrauchsopfer schreibt Enthüllungsbuch.

Aber auch das Bistum habe Fehler gemacht. Dazu gehöre die Tatenlosigkeit gegenüber den Opfern und ihren Familien, nachdem der Pädophile im Mai 1989 die Taten gestanden habe, das Unterlassen einer Anzeige bei der zivilen Justiz sowie das Bemühen, die Verantwortung der Entscheidungsträger von 1989 zu vertuschen. Das tatsächliche Schicksal der Opfer sei nicht im Vordergrund gestanden – mit der Ausnahme desjenigen von Daniel Pittet, der dem Haus des Bischofs nahestehe (siehe unten). Der heute 58-jährige Pittet war von 1968 bis 1972 eines der Opfer des ehemaligen Kapuziners.

«Eine Mitschuld trägt aber auch die katholische Gemeinde und die Gesellschaft», so Papaux. «Das Schweigen der Laien derjenigen katholischen Gemeinden, in denen der fehlbare Kapuziner sein Priestertum ausübte, sowie die Untätigkeit der Institutionen für Minderjährige und Behinderte, die ihn anstellten, hatten einen nicht zu vernachlässigenden Anteil an der Straflosigkeit des Täters – und das über mehr als 50 Jahre, von 1958 bis zur Eröffnung einer Strafuntersuchung im Jahr 2008.

«Das ist ein schwerer Fall von Pädophilie, der die Diözese sowie den Kapuzinerorden während eines Vierteljahrhunderts intensiv beschäftigt und zermürbt hat», so das Fazit des Kommissionsberichts. «Es dürfte sehr viele Opfer geben, von denen von der Justiz allerdings nur 24 identifiziert werden konnten.» Der Fall illustriere sehr deutlich die Schwierigkeiten der katholischen Kirche – bis in die jüngste Zeit –, mit dem abwegigen Verhalten einiger Geistlicher gegenüber Minderjährigen in eigener Regie umzugehen.

Nie im Gefängnis

Der Täter wurde aufgrund von Verjährung durch die zivile Justiz für seine Sexualdelikte in der Schweiz nie verurteilt, in Frankreich zu zwei Jahren auf Bewährung. Eine Gefängniszelle hat er nie von innen gesehen. Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern verjährt in der Schweiz zwar seit 2013 nicht mehr. Das gilt allerdings nicht rückwirkend – aus­ser für Delikte, die zum Zeitpunkt der Annahme der Unverjährbarkeitsinitiative – dem 30. November 2008 – noch nicht verjährt waren.

Der Pädophile ist 77-jährig und lebt seit 2009 mit gesundheitlichen Problemen in einem Kloster im Kanton St. Gallen, wo er auch psychiatrisch begleitet wird. Im Mai 2017 wurde er aus dem Kapuzinerorden ausgeschlossen und in den Laienstand zurückversetzt.

Zur Vorgeschichte

Papst Franziskus schrieb das Vorwort

Das Buch «Mon Père, je vous pardonne» von Daniel Pittet sorgte im Februar 2017 international für Aufsehen. Das Vorwort stammte gar von Papst Franziskus persönlich. Kurze Zeit später versammelten sich an einem Samstag rund 50 Personen mit weissen Ballons auf dem Freiburger Georges-Python-Platz und forderten griffige Massnahmen gegen Pädophile. Im April setzten die Kapuziner eine unabhängige Expertenkommission ein, um sich mit dem Fall zu befassen. Diese bestand aus dem ehemaligen Kantonsrichter Alexandre Papaux als Präsident sowie aus zwei Vertretern der Universität Freiburg: Francis Python, emeritierter Professor für Zeitgeschichte, sowie Yves Mausen, Professor für Rechtsgeschichte und Religionsrecht.

jcg

 

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