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Ein Scooterfahrer dreht durch und prügelt auf einen Autofahrer ein

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Weil ein Autofahrer im Abendverkehr einen Scooter nicht vorbeifahren lässt, schlägt der Scooterfahrer auf den Mann ein und bedroht ihn mit dem Tod.

Im Feierabendverkehr an einem Mittwoch im April 2020 war ein 25-Jähriger in Matran auf einem Scooter unterwegs; auf dem Sozius sass ein Kollege. Die beiden überholten eine stehende Autokolonne rechts. Kurz vor einem Kreisel konnten sie ein Auto nicht überholen. Der Scooterfahrer beschimpfte den Autofahrer; dieser antwortete durch das offene Fenster: Motorroller hätten keinen Vortritt. 

Einer der beiden auf dem Scooter stieg ab und wollte sich mit dem Autofahrer prügeln. Dieser aber setzte seinen Weg fort, bis zum Bahnhof Matran, wo er sein Auto abstellte. Die beiden Männer auf dem Scooter waren ihm gefolgt, pöbelten ihn an, beschimpften ihn und spuckten ihm ins Gesicht. Als der Autofahrer weggehen wollte, griffen sie ihn an und schlugen ihm mit ihren Fäusten und Helmen auf den Rücken, die Schulter, den Kopf und eine Hand.

Als der Mann mit seinem Auto wegfahren konnte, sah er, wie die beiden im Feld Steine zusammensuchten. Sie folgten ihm erneut mit dem Scooter und versuchten, die Steine auf das Auto zu werfen.

Drohungen am Tag danach

Am nächsten Tag tauchte der Lenker des Scooters vor dem Haus des Autofahrers auf und bedrohte ihn: Er wisse nun, wo er wohne, und werde zurückkommen und ihn töten. 

Der Autolenker zeigte den Mann an. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat den Scooter-Fahrer nun mittels Strafbefehl verurteilt; auch weil er später einmal mit dem Auto innerorts mit einer Geschwindigkeit von 87 Stundenkilometern statt mit den erlaubten 50 unterwegs war und weil er Haschisch gekauft und konsumiert hatte. Weil er auch mehrere Vorstrafen hatte, erhält der Scooterfahrer eine unbedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 70 Franken sowie eine Busse von 300 Franken. Zusammen mit den Verfahrenskosten kommt so ein Betrag von gut 8500 Franken zusammen. 

Bis heute konnten Polizei und Staatsanwaltschaft nicht eruieren, wer der Kollege auf dem Sozius war; darum wird nur der Fahrer bestraft.

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