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Ein Sozialabzug für pflegende Angehörige

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«Der neue Sozialabzug ist eine Anerkennung für pflegende Angehörige», sagte Thomas Rauber (CVP, Tafers) an der gestrigen Sitzung des Grossen Rates. Durch eine Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern können pflegende Angehörige die Entschädigung, die sie für ihre Arbeit erhalten, neu in Form eines Sozialabzuges vom Einkommen abziehen, und zwar bis zu einem Betrag von 9000 Franken. Der Steuerfreibetrag erreicht damit dieselbe Höhe wie beim Feuerwehrsold: Auch dort sind 9000 Franken steuerfrei.

Der Staatsrat hatte den Abzug für pflegende Angehörige in seinem Entwurf nicht vorgesehen, die parlamentarische Kommission hatte ihn jedoch beantragt. Der Abzug fand im Grossen Rat Anerkennung von links bis rechts: Sämtliche Fraktionen unterstützten ihn vorbehaltlos. Finanzdirektor Georges Godel (CVP) betonte, dass eine solche Regelung mit einem Sozialabzug eine Ausnahme bleiben müsse. Er wies darauf hin, dass auf Bundesebene eine parlamentarische Initiative des Freiburger SP-Nationalrats Jean-François Steiert hängig sei, die eine Steuerbefreiung für die Pauschalentschädigung für pflegende Angehörige fordere. Das kantonale Gesetz müsse deshalb möglicherweise später daran angepasst werden. mir

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