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Ein Sozialhilfe-Empfänger reicht Klage wegen Nötigung ein

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Autor: Arthur Zurkinden

freiburg Der Mann in den 40er-Jahren hat zugleich einen Mitarbeiter des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV), die Leiterin des RAV des Saanebezirks, Carole Blanc, den Vorsteher des Amtes für den Arbeitsmarkt, Marc Genilloud sowie den zuständigen Staatsrat Beat Vonlanthen wegen Nötigung angeklagt.

Bewerbungen schreiben

Damit die Sozialhilfe nicht gekürzt wird, werden auch von einem ausgesteuerten Arbeitslosen gewisse Anstrengungen verlangt mit dem Ziel, den Weg ins Berufsleben zurückzufinden. So ruft der Sozialdienst der Stadt Freiburg die Sozialhilfeempfänger auf, Bewerbungen zu schreiben. Das RAV ist denn auch bereit, diesen Arbeitslosen bei der Stellensuche zu helfen, obwohl es dazu gesetzlich nicht verpflichtet ist. «Das RAV tut dies freiwillig», hält Christophe Aegerter, Generalsekretär bei der Volkswirtschaftsdirektion, gegenüber den FN fest. «Der Sozialdienst will aber eine Rückmeldung des RAV», fährt er fort.

Aus Datenschutzgründen kann jedoch das RAV die Informationen nicht ohne weiteres an den Sozialdienst weiterleiden. Deshalb verlangt das RAV vom Ratsuchenden, eine Einwilligung zu unterschreiben. Im betreffenden Fall will der Mann aber nicht, dass seine Daten an den Sozialdienst weitergeleitet werden. Und er klagt nun wegen Nötigung.

«Der Mann will von uns eine Dienstleistung. In seiner Situation können wir ihm nur helfen, wenn wir mit dem Sozialdienst zusammenarbeiten», hält Marc Genilloud gegenüber der Zeitung «La Liberté» fest. «Will er nicht, so können wir nichts machen», fährt er fort. «Wenn wir ihm sagen, dass wir ihm deshalb nicht helfen können und ihn von der Liste streichen, so ist dies keine Nötigung, sondern eine Information», gibt der Vorsteher des Amtes für den Arbeitsmarkt weiter zu verstehen.

Der Kläger begründet sein Handeln auch mit einem Hinweis auf ein Gutachten, das er bei der Datenschutzbeauftragten Dominique Nouveau-Stoffel einholte. Sie hat ihm geantwortet, dass das Sammeln und Weiterleiten von sensiblen Daten auf einer gesetzlichen Basis beruhen müsse.

Das Problem der Datenvermittlung in solchen Fällen ist zum Teil mit der Revision des IV-Gesetzes gelöst worden. Eine ähnliche Disposition ist im Entwurf für eine Revision des kantonalen Arbeitsmarkt-Gesetzes vorgesehen. Marc Genilloud hofft, dass diese Revision noch in diesem Herbst dem dem Grossen Rat unterbreitet werden kann.

Zusammenarbeit

Auch RAV-Leiterin Carole Blanc lässt sich von der Klage nicht einschüchtern. «Wir arbeiten mit den Sozialdiensten und der IV aufgrund eines Entscheides des Staatsrates zusammen, welcher ein sehr ehrgeiziges Konzept ausgearbeitet hat. «Ziel ist es, dass die drei Dienststellen eng zusammenarbeiten, um angepasste und koordinierte Aktionspläne auszuarbeiten, damit die betroffenen Personen so schnell und so gut wie möglich wieder ins Berufsleben integriert werden können», erklärt Carole Blanc gegenüber der «Liberté». «Eine Dienststelle allein ist ohnmächtig. So müssen wir Daten austauschen können. Wir tun dies in einem Klima des Vertrauens. Ich glaube, dass jede Person ihren Platz in der Gesellschaft hat. Wir sind alle da, um ihr dabei zu helfen, diesen Platz zu finden», ergänzt sie.

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