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Ein Unterschied von 1200 Franken ist viel

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Autor: fahrettin calislar

Rebecca Luder aus Zumholz muss ihr Familienbudget anpassen. Neu erhält sie vom Kanton weniger Entschädigung an die Reisekosten in die Berufsschule ihrer Tochter als bisher. Das Amt für die Berufsbildung (BBA) kündigte ihr Ende Mai an, dass sie dieses Jahr 470 Franken erhalte. Sie rechnete aber nach dem alten System mit einer Entschädigung von rund 1700 Franken. Luder stellt fest: «Die Pauschalen liegen weit unter den effektiven Kosten. Das ist eine massive Differenz.»

Ihre Tochter ist im dritten Lehrjahr der Drogistenlehre, ein Jahr hat sie noch vor sich. Sie macht ihre Ausbildung in Plaffeien und besucht je einmal die Woche die Berufsschule Bern und die Berufsmittelschule.

Pauschale statt Realkosten

Hinter der Verwirrung steht eine Reglementsänderung in der ausserkantonalen Berufsausbildung. Die Differenz von 1200 Franken sei wohl nicht nur für sie viel, sagt Luder: «Für viele Lernende und ihre Eltern stellt dieser Betrag nicht einfach eine Lappalie dar.»

«Das neue System hat einige Vorteile, ist transparenter und zudem einfacher zu erklären», erklärt Gilbert Stocker, Adjunkt des Dienstchefs beim BBA. Bis anhin wurde nur den Lernenden im Dualen System eine Beteiligung an den zusätzlichen Reisekosten vergütet.

Ein Lernender aus Flamatt, der die Berufsschule in Zürich besuchen musste, erhielt bisher eine Entschädigung im Wert der Reisekosten Flamatt–Zürich minus Flamatt–Freiburg. Hätte er jedoch eine Berufsfachschule in Bern besucht, so hätte er keine Entschädigung erhalten, da sich die Reisekosten praktisch ausgeglichen hätten.

Das revidierte Reglement ist Anfang dieses Jahres in Kraft getreten. Neu werden die Entschädigungen pauschal bezahlt. Ein Schlüssel geht von fünf Kategorien aus. Entscheidend ist die Entfernung zwischen Freiburg und dem Standort der Berufsschule. Je weiter weg sie liegt, desto höher die Entschädigung. Sie kann von 470 und 600 Franken für einen Schultag pro Woche gehen und steigt nach Menge an. Die Höhe der Entschädigungen beträgt dieses Jahr 810000 Franken. Die Summe hängt von vielen Faktoren ab, wie der Zahl der abgeschlossenen Lehrverträge oder der Sprache der Lernenden, die den Schulort beeinflusst. Zurzeit erhalten 1256 Schüler Entschädigungen für die Reisekosten.

Eigentlich wäre es fairer

Mit der neuen Gesetzgebung erhalten nun alle Lehrlinge und Lehrtöchter eine Beteiligung an den Reisekosten. Also auch diejenigen, die eine Ausbildung in einer Vollzeitschule, einen Ausbildungsgang mit Schule und Praktikum oder eine Berufsmatura 2 nach abgeschlossener Lehre absolvieren. «Damit ist auch die Gleichbehandlung aller Lernenden garantiert», betont Stocker. Für alle Antragssteller gilt: Es darf für sie im Kanton Freiburg keine gleichwertige Alternative bestehen.

Luder ist gleich doppelt betroffen. Ihre Tochter besucht zwar die Berufsmittelschule (BMS) – in Zukunft sogar häufiger – doch neu erhält sie für diese Fahrten keine Entschädigung mehr. Das neue Reglement sieht nur noch Entschädigungen vor, wenn die Schülerinnen und Schüler ihre Lehre abgeschlossen haben.

Schliesslich regt sich Rebecca Luder auch über die verkürzte Einsprachefrist auf. Statt wie bisher 30 hat man nur noch 10 Tage Zeit, sich beim Amt zu beschweren. Das hat sie auch umgehend tatsächlich getan. Gehört hat sie daraufhin noch nichts. «Die Lehrlingsausbildung ist offenbar doch nicht so wichtig, wie lautstark behauptet wird», sagt sie.

Ausserkantonaler Schulbesuch: Je weiter die Reise, desto höher ist die Entschädigung.Bild Aldo Ellena/a

Zahlen

Ein konkretes Rechenmodell

Schülerin B wohnt in Marly und fährt einmal in der Woche nach Bern zur Berufsschule. Die Fahrt kostet sie mit Halbtaxabo Fr. 16.60, bezahlt werden aber nur Fr. 12.40, die Strecke von Freiburg nach Bern. Sie hätte nach altem System Fr. 471.20 erhalten und wäre auch für das Halbtaxabonnement mit zusätzlich 165 Franken entschädigt worden. Neu erhält sie 470 Franken pauschal. Bei zwei Fahrten pro Woche würde sie 850 Franken erhalten, gegenüber rund 1050 Franken nach dem alten System, bei weiteren Tagen entsprechend mehr. fca

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