Beim zweiten Wahlgang zu den Freiburger Ständeratswahlen vom 10. November wurden 2328 ungültige Bulletins gezählt. Dies sind 3,04 Prozent aller eingegangenen Wahlzettel. Bei zweiten Wahlgängen in anderen Kantonen war der Anteil ungültiger Wahlzettel viel geringer. In Bern waren es 0,16 Prozent.
Dies halten die Grossräte Pierre Mauron (SP, Bulle) und Eric Collomb (CVP, Lully) in einer Motion fest, die sie diese Woche deponierten. Wie die beiden Grossräte vernahmen, seien viele Wahlbulletins für ungültig erklärt worden, weil sie zwei Listen mit je einem Namen enthielten – statt einer Liste mit zwei Namen. Mauron und Collomb sind aber der Meinung, dass dabei der Wählerwille klar ausgedrückt wurde.
Die Motion fordert deshalb vom Staatsrat eine Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte. Der Staatsrat müsse dabei eine Lösung vorschlagen, wie der Wählerwille anerkannt werde. Eine Möglichkeit sei auch eine Liste mit Namen zum Ankreuzen.
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