Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Ein Waffennarr besitzt unzählige Waffen – ohne Waffenschein und Einfuhrerlaubnis

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Letzten Oktober entdeckte die Freiburger Kantonspolizei eine ungeladene Pistole Pietro Beretta im Auto eines 22-Jährigen – sowie zwei Magazin, eine Schachtel Patronen, einen selbst gebastelten Schlagstock mit einer Kette sowie ein Kubotan, eine Schlagwaffe, die in einigen Kampfsportarten benutzt wird. Der Mann aus dem Saanebezirk sagte der Polizei, er habe die Pistole und die Munition in Lausanne einem Unbekannten abgekauft; er sei im Internet auf ihn gestossen. Einen Waffenerwerbsschein besass er nicht. Den Kubotan hatte er auf einer US-amerikanischen Internetseite bestellt, ohne über eine Einfuhrerlaubnis zu verfügen.

Eine Pumpgun

Als die Kantonspolizei seine Wohnung durchsuchte, fand sie zahlreiche weitere Waffen: so einen Karabiner, den er legal besass. Zudem fanden die Beamten eine Sig Sauer Mosquito 22 LR und eine Pumpgun Mossberg. Auch hatte der 22-Jährige mehrere Softairwaffen bei sich zu Hause, bei deren Erwerb via Internet er keinen Vertrag abgeschlossen hatte: zwei Gewehre, ein Maschinengewehr, einen Granatwerfer und eine Pistole der Marke Walther. In einem italienischen Waffengeschäft hatte er einen Schlagring und einen Teleskopschlagstock gekauft. Der Schlagring darf nicht in die Schweiz eingeführt werden; für den Teleskopschlagstock hätte er eine Einfuhrbewilligung benötigt. Auf einer Internetseite hatte er ein Messer mit symmetrischer Klinge gekauft; auch dessen Import ist verboten.

Aus dem Schiessstand

Im Schiessstand in Givisiez hatte er einem Unbekannten einen Schalldämpfer abgekauft. Die Polizei fand zudem verschiedenste Munition, eine Laser-Taschenlampe und einen Laserpointer. Als der Waffennarr nach der Hausdurchsuchung zu einer Einvernahme bei der Polizei erschien, brachte er noch eine Softair-Pistole der Marke Taurus mit, die er ebenfalls im Internet gekauft hatte, welche die Polizei aber nicht entdeckt hatte.

Wegen zahlreicher Verstösse gegen das Waffengesetz hat der Freiburger Staatsanwalt Jean-Luc Mooser den Mann nun mittels Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 10 Franken verurteilt; die Bewährungsfrist beträgt zwei Jahre. Dazu kommen eine Busse von 300 Franken und Verfahrenskosten von 395 Franken.

Armee ist informiert

Einige der beschlagnahmten Waffen werden zerstört. Ob der Verurteilte die anderen Waffen wieder erhält, hängt von einem Administrativentscheid ab. Der Staatsanwalt hat auch der Schweizer Armee eine Kopie des Strafbefehls übermittelt.  njb

Meistgelesen

Mehr zum Thema