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Ein Wanderverbot im Gebiet Stoss–Ättenberg sorgt für Verwirrung

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Picknicken ist auf der Alp Stoss in diesem Sommer immer noch möglich – gewirtet wird aber nicht.Bild Charly Rappo/a

Ein Wanderverbot im Gebiet Stoss–Ättenberg sorgt für Verwirrung

 

Autor: karin aebischer

FN-Leser Peter Gauch aus Schmitten ist oft in den Freiburger Voralpen unterwegs. Deshalb staunte er nicht schlecht, als er in der jüngsten Ausgabe des Gemeindeinfoblatts «Echo von der Kaiseregg» ein Inserat mit mehreren Verboten entdeckte. Alphirt Moritz Boschung – der sich nun Mauritz Andrey-Boschung nennt – stellt darin Regelungen für das Gebiet Stoss, Gross Ättenberg, Obere Jennelina, Bennewilera und Blaumoos auf. Gemäss Inserat ist das Wandern nur auf den markierten Wanderwegen erlaubt – quer durch Weiden und Wälder ist es untersagt, so auch das Pilze sammeln. Das Natel soll ausgeschaltet und Hunde sollen an der Leine geführt werden. Er rät zudem, Mutterkuhherden mit etwas Abstand zu umgehen.

Mit der Natur abgesprochen

«Ich habe dies mit der Natur abgesprochen», sagt der Sensler Alphirt. Die Menschen würden sich immer mehr ausbreiten. Diesem Umstand will er entgegenhalten. «Wir wollen die Gebiete hier oben der Natur zurückgeben und dafür sorgen, dass mehr Ruhe einkehrt.» Deshalb bleibt die Gaststätte Stoss in diesem Sommer geschlossen. Auch dem Wolf will er damit Platz und Ruhe verschaffen (siehe Kasten).

Diskussion gefällt

«Für mich ist das ein fragliches Verbot», sagt Peter Gauch. Und er ist wohl nicht der Einzige, bei dem das Inserat Fragen aufgeworfen hat. «Es ist interessant, dass darüber nachgedacht und diskutiert wird», findet Mauritz Andrey-Boschung. Für ihn stellen die Mutterkuhherden eine grosse Gefahr für die Wanderer dar. Es könne lebensgefährlich sein, wenn ein Wanderer eine Mutterkuhherde mit Kälbern durchquere.

«Eine Privatperson ist nicht dazu befugt, solche Verbote zu erlassen», erklärt Walter Schwab, Vorsteher des kantonalen Amtes für Wald, Wild und Fischerei. Die Verbote seien nicht mit dem Amt abgesprochen. «Wir distanzieren uns davon.» Auf Weiden und in Wäldern gelte das freie Zutrittsrecht. Dieses Recht könne eingeschränkt werden, wenn beispielsweise ein Jungwald gepflanzt wurde, der Schutz bedürfe. Auch das Verbot, Pilze zu sammeln, könne eine Privatperson nicht einfach so aussprechen. Wie gefährlich die Wanderung durch eine Mutterkuhherde ist, könne er nicht beurteilen. «Bei Tieren ist immer Vorsicht geboten. Der gesunde Menschenverstand muss zum Einsatz kommen», sagt Schwab.

 

 

 

Wolf:Stoss bleibt aus Rücksicht zu

Die Gaststätte auf der Alp Stoss bleibt in diesem Sommer bis auf Ausnahmen geschlossen; zum ersten Mal seit 1994. Mauritz Andrey-Boschung tut dies gemäss Inserat, um der jungen Wolfsfamilie Platz und Ruhe zu geben. «Wir müssen uns wieder an das Tier gewöhnen.» Der Käsereibetrieb und die Behirtung werden aufrecht erhalten. Gemäss Walter Schwab ist der Wolf auf Wanderschaft und kann sich in den Berner, Waadtländer oder den Freiburger Voralpen aufhalten. Wo genau, wisse man nicht. ak

 

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