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Ein weiterer Teilabschnitt der Saane für die Fischerei freigegeben

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Autor: walter buchs

Der Staatsrat hat soeben das Reglement über die Patentfischerei für die kommenden drei Jahre genehmigt, das am 1. Januar 2010 in Kraft tritt. Dabei hat er beschlossen, den 1,2 km langen Abschnitt zwischen den Brücken bei La Souche und «Pont de l’Hôtel» in Altenryf wieder freizugeben.

Vorsichtsmassnahmen bleiben in Kraft

Bekanntlich hatte der Staatsrat im August 2007 im Zusammenhang mit den mit dioxinähnlichen Rückständen verseuchten Fischen über gewisse Flussabschnitte ein Fischereiverbot verhängt. Nach umfangreichen Abklärungen bei der ehemaligen Deponie La Pila, von der die Verseuchung ausgeht, und den betroffenen Flüssläufen wurden aber bereits für das laufende Jahr gewisse Teilstücke wieder freigegeben. Jetzt kommt ein weiterer Abschnitt auf der Höhe des Klosters hinzu. Der Freiburgische Verband der Fischereivereine hätte gewünscht, dass noch mehr Wasserläufe für die Fischerei wieder freigegeben würden, schreibt die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) in einer Medienmitteilung vom Mittwoch.

Jean-Daniel Wicki, Leiter des Sektors Fischerei des Amts für Wald, Wild und Fischerei, weist den FN gegenüber darauf hin, dass die kantonalen Richtlinien und Empfehlungen betreffend Abgabe von gefangenen Fischen an Dritte und betreffend Konsum dieser Fische weiterhin gelten. Dies gelte selbstverständlich auch für den Teilabschnitt der Saane, der neu freigegeben wird. Den Bezügern eines Patents werden diese Weisungen jeweils abgegeben.

Mehrere Abschnitte noch geschlossen

Die ILFD ruft in Erinnerung, dass wegen der Sediment- und damit Fischverseuchung, die von der ehemaligen Deponie La Pila ausgeht, wo die Sanierungsarbeiten nun im Gang sind, mehrere Abschnitte für die Fischerei geschlossen bleiben: Es sind dies die Saane von der Brücke «Pont de l’Hôtel» in Altenryf bis zur Einmündung in den Pérolles-See und der ganze Pérolles-See; es ist die Glane von der Einmündung in die Saane bis zum Stauwehr von Matelec (Ste-Apolline) sowie die Ärgera von ihrer Einmündung in die Saane bis zum ersten unpassierbaren Stauwehr in Marly (Ilford).

Um die Fischerei unter den Kantonen Waadt und Freiburg zu vereinfachen und zu harmonisieren, haben die zuständigen Ämter ein Projekt zur Festlegung «gemeinsamer» Abschnitte ausgearbeitet. Wie die ILFD bekannt gibt, handelt es sich um Abschnitte, in denen die Inhaber von freiburgischen und waadtländischen Patenten fischen dürfen. Es betrifft dies die kleine Glane und die Broye. Bei letzterem Gewässer beispielsweise von der Brücke der Strasse Avenches-Villars-le-Grand bis zur Eisenbahnbrücke in Treize-Cantons.

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