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Ein «wichtiges Signal» gesetzt

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Vor knapp einem Jahr hatte der Bund noch jegliche Art der Mitfinanzierung von Sicherheitsmassnahmen für jüdische Einrichtungen abgelehnt. Es existiere weder eine Verfassungs- noch eine Rechtsgrundlage dafür, hiess es im «Bericht über die Massnahmen des Bundes gegen Antisemitismus in der Schweiz» vom 1. November 2016, den das Eidgenössische Departement des Inneren publizierte. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund reagierte damals mit Enttäuschung auf diese ­Aussage.

Im aktuellen Bericht klingt das anders. Da wird die «Schutzpflicht des Staates» erwähnt, die sich aus der Minderheitenkonvention ergebe. Die staatlichen Autoritäten hätten «alle geeigneten Massnahmen zu ergreifen, um Personen vor Diskriminierung, Angriffen und Gewalt zu schützen, denen sie aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Minderheit ausgesetzt» sein könnten, ist da zu lesen. Dementsprechend könne sich der Bund auch an der Finanzierung des Schutzes von jüdischen Einrichtungen beteiligen, heisst es weiter. Vorausgesetzt wird allerdings eine «nationale Dimension» der Problematik. Für welche Bereiche er Kosten übernehmen würde, hängt laut dem Bericht von der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen ab. So sei der Bund für vorbeugende Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus zuständig und habe Koordinationsaufgaben im Bereich der inneren Sicherheit. Entsprechende Kosten könnte er also in Zukunft übernehmen. Nicht aber jene für die öffentliche Sicherheit vor Ort, welche die Kantone mittels Polizei gewährleisten müssen.

«Sehr positiv zu werten»

Der Meinungsumschwung kommt beim Israelitischen Gemeindebund gut an. «Der Bund redet explizit davon, dass Beteiligung möglich sein kann. Das ist sehr positiv zu werten», sagt Generalsekretär Jonathan Kreutner. Er spricht von einem «wichtigen Signal». Die jüdischen Gemeinschaften in der Schweiz geben laut Kreutner «mehrere Millionen Franken» pro Jahr aus, um ihre Einrichtungen und Vertreter vor möglichen Angriffen zu schützen.

Kreutner gehört einer Arbeitsgruppe an, die den Schutz von Minderheiten mit besonderen Bedürfnissen prüft und bis Ende Jahr entsprechende Vorschläge erarbeitet. Ihr gehört auch die Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz an.

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