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Einbrecher-Bande vor Gericht

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Untertitel: Täter einer grossen Einbruch-Serie vor dem Strafgericht Sense

Autor: Von IMELDA RUFFIEUX

Die Einbrecher sind bei ihren Raubzügen fast immer gleich vorgegangen. Sie haben die Gegend ausgekundschaftet und sich dann über Fenster, Garagen- oder Balkontüren Eintritt in die Wohnungen verschafft. Meistens brachen sie diese mit einem Schraubenzieher auf und verursachten so oft sehr hohen Sachschaden.

Was die Beute betraf waren sie nicht wählerisch: vor allem Bargeld, aber auch Schmuck, Fotoapparate und Videokameras, tragbare Computer, Stereo-Anlagen und andere elektronische Geräte, Kleider, Rucksäcke und Sporttaschen wurden entwendet. Bei einigen Wohnungen und Häusern wurden die Täter gestört.

Eine Bande am Werk

Auf Grund der ähnlichen Vorgehensweise und der Tatzeiten nahm die Polizei an, dass es sich bei diesen Einbrechern um eine Bande handelte. Sie war sowohl in Düdingen, Schmitten, Bösingen, St. Ursen, Tafers und Wünnewil, wie auch in Matran, Grolley, Neyruz, Belfaux, Givisiez, Villars-sur-Glâne und Cressier und vielen anderen Gemeinden aktiv. Einige Einbrüche waren auch in den Kantonen Neuenburg und Waadt verübt worden.

In der über 60 Seiten umfassenden Überweisungsverfügung sind nicht weniger als 94 Fälle aufgelistet.

In Düdingen festgenommen

Die Ermittlungen der Polizei führten am 24. Februar zur Verhaftung von vier Tätern in Düdingen. Bei der nachfolgenden Hausdurchsuchung wurden die drei anderen angehalten. Die Täter sind zwischen 21- und 23-jährig und stammen aus Bosnien sowie Serbien und Montenegro.

In den Wohnungen wurden verschiedene Schraubenschlüssel und umfangreiches Diebesgut sichergestellt. Andere Teile der Beute konnten sichergestellt werden, weil die Täter sie weggeworfen hatten.
Die sieben Angeklagten müssen sich vor dem Strafgericht Sense unter der Leitung von Gerichtspräsident Peter Rentsch wegen qualifizierten Diebstahls, des Versuchs dazu, wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung verantworten. Bei vier von ihnen kommt noch Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz dazu, weil sie einige Gramm Kokain und Heroin gekauft hatten. Bei einem steht Widerhandlung gegen das Waffengesetz auf der Anklageliste, weil bei ihm Pistolen gefunden wurden.
Einige der Täter wurden nach dem Ende der Untersuchungshaft vor einem Jahr direkt ausgeschafft. Gegen andere, die im Laufe der Ermittlungen ins Spiel kamen, konnte kein Strafverfahren eröffnet werden, weil sie nicht identifiziert werden konnten. Es wurde auch gegen den Bruder von einem der Angeklagten ermittelt. Weil aber die belastenden Tatsachen nicht ausreichten, musste das Verfahren eingestellt werden.

«Nur» Schmiere gestanden?

Das Gericht hat für die Verhandlung drei Tage anberaumt. Die grösste Schwierigkeit wird wohl sein, dass sich die Aussagen der Angeschuldigten darüber, wer wann und wo dabei war, wer eine tragende Rolle spielte und Entscheidungen fällte, teils widersprechen. In einigen Fällen gaben die Männer bei der Befragung an, dass sie «nur» Schmiere gestanden hätten.

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