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Einbrecher-Duo: Vater verurteilt, Sohn freigesprochen

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Ein Teil des Einbrecher-Duos, dem ein Einbruch bei einer alten Frau vorgeworfen worden war, wurde freigesprochen. Das Strafgericht Sense hat den Vater verurteilt, den Sohn freigesprochen.

War der Sohn beim Einbruchdiebstahl dabei oder nur der Vater? Diese Frage hatte das Strafgericht Sense unter dem Präsidium von Pascale Vaucher Mauron zu klären. Der Fall war vor zehn Tagen im Bezirksgericht Tafers verhandelt worden (die FN berichteten). Die beiden standen vor Gericht, weil ihnen vorgeworfen worden war, im Juli 2021 in das Haus einer alten, inzwischen verstorbenen Frau im Sensebezirk eingebrochen zu sein. In einem Tresor hatte sie all ihre Ersparnisse von rund 100‘000 Franken aufbewahrt.

Spuren am Tatort

Im Falle des Vaters fiel es dem Gericht leichter, seine Schuld zu beweisen. Denn der vorbestrafte 57-Jährige hatte vor Ort seine DNA hinterlassen. Trotzdem behauptete er während der Untersuchung zuerst, gar nicht dabei gewesen zu sein. Dann sagte er, dass nicht sein Sohn, sondern eine Drittperson am Einbruch beteiligt gewesen sei.

Was den Sohn betrifft, so beteuerte er, nichts mit der Tat zu tun gehabt zu haben. Untersuchungen der Behörden ergaben einige Indizien wie Mobiltelefonortungen und Auswertungen von Chatverläufen, doch es fehlten eindeutige Beweise für die Schuld des 32-Jährigen.

Haft für den Vater

Auf dieser Basis hat nun auch das Strafgericht Sense entschieden. Es hat den Vater wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Ausserdem wird er für 15 Jahre des Landes verwiesen. Er muss der Zivilklägerschaft, den Kindern des Opfers, einen Betrag von 4’800 Franken bezahlen und auch die Kosten für seine Verteidigung von 18‘225 Franken sowie die Anwaltskosten der Gegenpartei übernehmen. Ausserdem bekommt er eine Rechnung für die Verfahrenskosten von 14‘500 Franken. Das Verschulden des Verurteilten wiege schwer, heisst es in der Begründung.

Den Sohn spricht das Gericht nach dem Prinzip «Im Zweifel für den Angeklagten» frei. Er erhielt ausserdem eine Entschädigung von rund 10‘000 Franken zugesprochen. Das Gericht sei nach Würdigung der Beweise nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon überzeugt, dass er die an der Tat beteiligte zweite Person gewesen ist, heisst es in der Begründung.

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