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Einbrecher zu ­einer Geldstrafe verurteilt

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Ein 42-jähriger Rumäne ist von der Freiburger Staatsanwaltschaft des Diebstahls, der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs für schuldig befunden worden und hat dafür eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken sowie eine Busse von 500 Franken erhalten. Die Probezeit der Strafe beträgt zwei Jahre. Zudem muss der verurteilte Einbrecher gemäss Strafbefehl die Verfahrenskosten von rund 7000 Franken übernehmen. Der Mann war am 16. Juli 2016 um 3.40 Uhr zusammen mit zwei anderen Männern in ein Einkaufszentrum in Kerzers eingebrochen und liess von dort eine grosse Menge Zigarettenpackungen im Wert von über 15 000 Franken mitgehen sowie sieben Mobiltelefone im Wert von 473 Franken.

Einbruchwerkzeug im Auto

Die Freiburger Kantonspolizei konnte den 42-jährigen Rumänen wenig später in einem Auto mit ausländischem Nummernschild in der Nähe von Murten anhalten und sogleich festnehmen (die FN berichteten). Die Beamten fanden in seinem Auto Einbruchwerkzeug, diverse Handschuhe und eine Sturmhaube. Alles Dinge, die zuvor beim Einbruchdiebstahl zum Einsatz gekommen waren. Seine beiden Komplizen aber, die in einem anderen Auto – einem Citroën Xantia mit französischem Kennzeichen – unterwegs waren, konnten entkommen und sind bis heute auf der Flucht. Der Rumäne hatte die Tat zugegeben und verbrachte insgesamt 28 Tage in Untersuchungshaft. Diese werden ihm nun an seine Geldstrafe von 90 Tagessätzen angerechnet.

ak

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