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Einbruchsserie Düdingen: Gericht gewährt 22-Jährigem letzte Chance

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Der Verantwortliche einer Einbruchsserie in Düdingen kommt mit einer bedingten Strafe davon. Der junge Mann entgeht ausserdem einem Landesverweis.

Vor rund zwei Wochen beugten sich die Strafrichterinnen und Strafrichter des Sensebezirks über das Schicksal eines jungen Mannes (die FN berichteten). Der heute 22-Jährige war zusammen mit zwei Mittätern in verschiedene Geschäfte in Düdingen eingebrochen und hatte dort Bargeld, Waren und Ausrüstungsgegenstände entwendet. Vorgeworfen wurde ihm ausserdem der Verkauf und der Konsum von Drogen. Nun liegt das Urteil des Gerichts in dem Fall vor.

Der junge Mann kommt – wie von der Verteidigung gefordert – mit einer bedingten Strafe davon. Er erhält sechs Monate Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen (beides bedingt) sowie eine Busse von 500 Franken. Dazu kommen Verfahrenskosten in Höhe von 6000 Franken, die der Verurteilte zu tragen hat. Weiter verzichtet das Gericht auf den Widerruf von früheren, bedingt ausgesprochenen Strafen.

Schwierige Kindheit

Mit seinem Urteil geht das Strafgericht unter dem Vorsitz von Caroline Gauch an die Grenze des juristisch Zulässigen. Der junge Mann habe trotz früherer Verurteilungen erneut Delikte begangen, was grundsätzlich für einen Widerruf der bedingten Strafen spreche, so das Gericht. Den Entscheid gegen einen solchen Widerruf begründet es mit den aussergewöhnlichen persönlichen Umständen des Verurteilten. Dessen Anwalt hatte während der Gerichtsverhandlung einlässlich die geistigen Defizite und schwere Kindheit seines Mandanten dargelegt. Er habe bereits mit zwölf Jahren Marihuana und Alkohol konsumiert und sei extrem beeinflussbar durch sein Umfeld, so Rechtsanwalt Ingo Schafer. Seit der junge Mann professionell betreut werde, habe sich sein Leben zum Besseren gewendet, und seine Zukunft sehe vielversprechend aus. Dies würdigt nun auch das Strafgericht. Es folgt der Argumentation der Verteidigung, wonach eine unbedingte Strafe den jungen Mann erneut aus der Bahn werfen würde. Das Gericht weist im Urteil aber ausdrücklich darauf hin, dass dies seine letzte Chance sei.

Kein Landesverweis

Weil der 22-Jährige keinen Schweizer Pass hat und sogenannte Katalogtaten beging, stand ausserdem ein Landesverweis zur Diskussion. Auch hier lässt das Strafgericht Milde walten und bejaht einen Härtefall, was den Täter vor einer Ausweisung bewahrt. Der junge Mann sei in der Schweiz aufgewachsen, spreche perfekt Deutsch und Französisch und habe zu seinem Heimatland praktisch keinen Bezug. Dazu komme, dass er auf die Hilfsangebote in der Schweiz angewiesen sei, so das Gericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann von der Staatsanwaltschaft, die eine unbedingte Geldstrafe sowie einen Landesverweis gefordert hatte, an das Kantonsgericht weitergezogen werden.

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