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Einbürgerung für früheres Mitglied einer extremistischen Gruppe verweigert

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Autor: Pascal Jäggi

FreiburgDer 60-Jährige gibt zu, dass er von 1990 bis 1992 Generalsekretär des Rates der Islamischen Heilsfront (FIS) in Algerien war. Doch sei die FIS damals eine legitime politische Partei gewesen, argumentiert er. Nach 1992 habe er zudem keine Funktionen mehr ausgeübt. Damals ist er wegen politischen Problemen aus Algerien in die Schweiz geflüchtet. 1995 wurde sein Asylgesuch hier anerkannt.

Antidemokratisch

Der Grosse Rat erachtete die Ziele der FIS aber als unvereinbar mit einem demokratischen Staat und verweigerte dem fünffachen Familienvater und seiner Ehefrau am 18. Juni 2009 die Einbürgerung. Zuvor hatten die Wohngemeinde Marly und das Bundesamt für Migration (BFM) keine Bedenken zur Einbürgerung der beiden geäussert.

Dennoch gibt die Verwaltungsabteilung des Kantonsgerichts dem Grossen Rat nun Recht. Der Rekurrent habe eine wichtige Funktion in der FIS ausgeübt, schreiben die Kantonsrichter im gestern veröffentlichten Entscheid. Zu dieser Zeit habe zumindest ein Teil der Mitglieder antidemokratisch gedacht. Dies müsse dem Generalsekretär bekannt gewesen sein, heisst es weiter. Dennoch habe er sich vor der Einbürgerungskommission nie negativ über die FIS geäussert, auch spätere terroristische Akte nicht verurteilt.

Eine Diskriminierung gegenüber dem Antragsteller habe laut Kantonsgericht nicht stattgefunden, schliesslich seien sowohl die Kinder des Paars als auch die Ehefrau (die inzwischen einen separaten Antrag gestellt hat) eingebürgert worden. Auch eine Diskriminierung aus politischen Gründen sei nicht gegeben. Der Gesuchsteller habe als Mitglied der FIS deren politische Überzeugungen geteilt. Da diese klar gegen den Rechtsstaat im schweizerischen Sinne gerichtet seien, habe der Grosse Rat dem Algerier zu Recht die Einbürgerung verweigert, halten die Kantonsrichter fest.

Die FIS hatte Ende 1991 die Parlamentswahlen in Algerien gewonnen, worauf die Armee den Staatschef stürzte. 1992 wurde die FIS gerichtlich verboten. Danach trat sie in den bewaffneten Kampf gegen den algerischen Staat ein.

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