Autor: Nicole Jegerlehner
Freiburg Seit zwei Jahren ist das neue Kantonsgesetz zu den Einbürgerungen schon in Kraft. Nun passt die Gemeinde Freiburg ihr Einbürgerungsregelement an. Darin schreibt sie fest, dass – wie im Kantonsgesetz vorgesehen – die Einbürgerungskommission die Gesuche vorbereitet und der Gemeinderat entscheidet.
Heute 1500 Franken
Gestern Abend gaben im Generalrat vor allem die Gebühren zu reden. Der Gemeinderat schlug vor, diese im Reglement auf maximal 3000 Franken festzulegen, jedoch in der Praxis deutlich weniger zu verlangen, beispielsweise 1500 Franken. So viel kostete eine Einbürgerung bisher.
François Weissbaum (CSP), Präsident der Spezialkommission Einbürgerungsreglement, betonte, dass die umliegenden Gemeinden und auch Bulle deutlich tiefere Gebühren verlangen als Freiburg. Im Namen der CSP verlangte Philippe Wandeler, die Kosten für die Einbürgerung möglichst tief zu halten, damit Migranten aller sozialen Schichten Zugang zum Schweizer Bürgerrecht hätten. SVP-Sprecher Pascal Wicht hingegen betonte, die Gebühren müssten hoch genug sein, um die Verwaltungskosten zu decken. Dem schloss sich Jean-Luc Bettin im Namen der CVP an, verlangte aber eine gewisse Flexibilität.
Steuern bezahlt
Bei der Detailberatung des Reglements legte der Rat fest, dass nicht eingebürgert wird, wer in den letzten drei Jahren Steuerausstände hatte. Während die SP vorschlug, den Maximalbetrag der Einbürgerungsgebühren auf 2000 Franken zu bestätigen, wollte die FDP den Maximalbetrag streichen: «Uns ist es wichtig, dass die Kosten gedeckt werden, und das kann manchmal über 3000 Franken hinausgehen», sagte Vincent Jacquat. Das Reglement sehe ja vor, dass die Gebühren je nach finanzieller Situation der Gesuchsteller angepasst werden können, so dass niemand aus finanziellen Gründen auf eine Einbürgerung verzichten müsse. Der Generalrat verwarf beide Vorschläge und liess den Maximalbetrag von 3000 Franken im Reglement.
Schriftlich informieren
Hingegen akzeptierte er gegen den Willen des Gemeinderats einen Vorschlag der FDP. So muss der Gemeinderat die Einbürgerungskommission in Zukunft schriftlich informieren, wenn er ein Gesuch, das die Kommission positiv bewertet hatte, zurückweist.
In der Schlussabstimmung akzeptierte der Generalrat das Einbürgerungsreglement mit 63 Ja-Stimmen, keinen Gegenstimmen, aber fünf Enthaltungen.