Einbürgerung: Legislative soll entscheiden
Unsere Bundesverfassung hebt in ihrer Präambel die Verstärkung der «Freiheit und der Demokratie» hervor. Im Artikel zwei engagiert sich der Bund für den Schutz der «Freiheit und der Rechte des Volkes». Leider muss aber festgestellt werden, dass zahlreiche Politiker nichts anderes im Sinne haben, als die Rechte des Volkes zu begrenzen. Dies geschieht auch mit dem neuen kantonalen Gesetz über das Bürgerrecht, das unseren Parlamenten und Gemeindeversammlungen die Kompetenz über die Gewährung der Einbürgerung entzieht.
Die Einbürgerung ist nicht einem rein administrativen Vorgehen gleichzustellen. Sie ist vielmehr ein Akt des Vertrauens, des Empfangens und des Teilens in Bezug auf Ausländer, die unser Land gewählt haben, weil es ihnen das bietet, was sie anderswo nicht finden konnten. Dass minimale Anforderungen gestellt werden, versteht sich von selbst. Und auch, dass sie kontrolliert werden. In einigen unserer wichtigsten Gemeinden halten diese Kontrollen schon jetzt die Mindestkriterien nicht ein, was zu Situationen führt, in denen «neue» Schweizer nicht einmal imstande sind, für ihre Bedürfnisse aufzukommen. Die Einbürgerung ist ein höchst politisches Vorgehen, und der Bürger muss das Recht haben, sich durch seine Vertreter ausdrücken zu können. Wird diese Kompetenz dem Gemeinderat, unserer Exekutive, übergeben, werden wir daran gehindert, ein Wort mitzureden.
Deshalb ist es überaus wichtig, das neue kantonale Einbürgerungsgesetz abzulehnen.
Pierre Marchioni, Freiburg