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Einbürgerungswillige vor Willkür schützen

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

«Alterswil soll sauber bleiben», werden sich die engagierten Stimmbürger wohl gesagt haben, als sie sich erfolgreich für die Nicht-Einbürgerung einer seit langem ansässigen Familie im Dorfe eingesetzt haben. Wie konnte es kommen, dass sich die Familie vor der geheimen Abstimmung nicht persönlich den anwesenden Stimmbürgern vorgestellt hat? Falls diesbezüglich keine gesetzlichen Bestimmungen bestehen, wäre es wohl an der Zeit, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen, um zukünftige Einbürgerungswillige vor Willkür zu schützen. Dazu steht im deutschen Wörterbuch: «Willkür: eigenes Gutdünken ohne Rücksicht auf Gesetz, Moral oder Interessen anderer Menschen, jemandes Willkür preisgegeben sein, jemanden der Willkür seiner Feinde preisgeben». So war denn diese Gemeindeversammlung wohl eher eine Gerichtsversammlung, mit dem Unterschied, dass vor einem Gericht die Chancen für eine Einbürgerung dieser Familie bestimmt grösser und die Fakten differenzierter gewesen wären. Sollten Fremde plötzlich zu Unseresgleichen werden, müssten wir wohl neue Sündenböcke unter uns selber suchen, was uns doch zu sehr selber ins Rampenlicht rücken könnte. Da ist es doch einfacher, wenn alles beim Alten bleibt, und überhaupt ist es ja nicht persönlich gemeint, aber denen zeigen wir es doch mal…

Da gibt es dann auch manchmal Momente, wo ich mich etwas schäme, Schweizerin zu sein. Wo man Menschen nicht mitbestimmen lässt, kann man auch nicht erwarten, dass sie sich mitverantwortlich fühlen! Finden Sie, wir haben zu viele Ausländer in der Schweiz? Bürgern wir sie doch alle ein!

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