Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Eine À-la-carte-Charta

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Gastkolumne

Autor: Claudine Brohy

Eine À-la-carte-Charta

Mehrsprachigkeit wird nicht nur erlernt und verlernt, erkämpft und bekämpft, sie wird auch geplant und gesteuert. So in der Schweiz von lokalen, kantonalen und eidgenössischen Behörden, vorab in den Bereichen Bildung, Kultur und Sozialleben. Aber es gibt auch eine ganze Reihe von internationalen Abkommen, welche Minderheiten schützen und die Mehrsprachigkeit als Wesensmerkmal der Gesellschaft garantieren und fördern sollen.

So die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates, die einen Beitrag zum Erhalt und zur Förderung des sprachlichen Erbes und zur Sicherung der kulturellen Vielfalt Europas leisten soll, vor allem natürlich in Zusammenhang mit Kleinsprachen und bedrohten Sprachen. Sie ist jedoch der breiten Öffentlichkeit wenig bekannt. Die Charta trat 1998 in Kraft und ist bis jetzt von 24 der 47 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert worden, darunter auch von der Schweiz im Jahr 1997.

Die Charta ist wohl keine Bett- oder Ferienlektüre, aber sie weist einige interessante Merkmale auf. Sie vermittelt keine Individual- oder Kollektivrechte, will aber konkret den Anwendungsbereich der Sprachen vergrössern in den Domänen Bildung, Justiz, Verwaltung, Medien, Kultur, Wirtschaft und Sozialleben und grenzüberschreitenden Austausch. Sie schliesst Dialekte und Migrationssprachen aus. Die unterzeichnenden Staaten können die Sprachen bestimmen, welche sie schützen wollen, und diese verpflichten sich, mindestens 35 Massnahmen aus einem Katalog umzusetzen. So fördert die Schweiz das Italienische und das Romanische, welche streng genommen keine Regionalsprachen sind, da sie in der Bundesverfassung als Landes- und Amtssprachen anerkannt sind. Sie haben in der Charta den Status weniger verbreiteter Amtssprachen. Als nicht territorial gebundene Sprachen schützt die Schweiz zudem das Jiddische, die Sprache der Juden, und das Jenische, die Sprache der Fahrenden, welche noch von etwa 35 000 Personen gesprochen wird.

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle drei Jahre einen Bericht zu verfassen. Ein Sachverständigenausschuss analysiert diese Rapporte und prüft vor Ort die Einhaltung der Massnahmen. Dieser Ausschuss erlässt dann Empfehlungen an das Ministerkomitee des Europarates, welches seinerseits den betroffenen Ländern konkrete Schritte empfiehlt.

Der Sachverständigenausschuss hat im Frühling 2007 die besondere Lage des Französischen im Kanton Bern und des Deutschen im Kanton Freiburg geprüft. Der vierte Bericht der Schweiz wird für den kommenden Herbst erwartet.

Claudine Brohy ist Linguistin und wohnt in Freiburg. Sie ist zweisprachig aufgewachsen, hat in Freiburg und in Kanada studiert. Sie interessiert sich für die verschiedenen Aspekte der Zweisprachigkeit und ist Mitglied einer FN-Autoren-Gruppe, die im Monatsrhythmus frei gewählte Themen zur Zweisprachigkeit bearbeitet.

Meistgelesen

Mehr zum Thema