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Eine Baubewilligung, die niemandem passt

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Eine Baubewilligung, die niemandem passt

Autor: Hannes Währer

Der Fall ist nicht alltäglich und das Dossier ungewöhnlich kompliziert. Dass eine Firma gegen die von ihr selbst beantragte Baubewilligung Rekurs einreicht, hat Seltenheitswert, erklärt Christian Pfammatter, der beim Kantonsgericht zuständig ist für die Einsprachen gegen das von Lidl geplante Verteilzentrum in Sévaz.

Lidl will bis zu 70 Filialen in der Westschweiz eröffnen

Ist das juristische Hickhack vorbei, will Lidl nach eigenen Angaben 35 Millionen in das Verteilzentrum in Sévaz investieren. Dereinst sollen von dort aus 60 bis 70 Filialen beliefert werden, die der deutsche Harddiscounter in der Westschweiz plant.

Gegenstand sämtlicher Einsprachen ist die Verkehrssituation. Nach einem kurzen Zubringerstück wird der Verkehr auf der Kantonsstrasse über das Gemeindegebiet von Sévaz oder Bussy zu den Autobahnanschlüssen von Estavayer-le-Lac oder Payerne gelenkt. Pro Tag sollen total 240 Lastwagen- und 450 Personenwagenfahrten zum Zentrum und von ihm weg führen.

Reglementierung zu strikt

Die Verkehrszahlen dienten als Basis für die Umweltverträglichkeitsprüfung und sind in der Baubewilligung festgeschrieben, die der Oberamtmann des Broyebezirks, Christophe Chardonnens, erlassen hat.

Für Lidl stellen die Auflagen eine zu strikte Reglementierung dar, erklärt der Rechtsvertreter von Lidl, der Freiburger Anwalt Jacques Meyer. Das Unternehmen hätte gerne mehr Spielraum nach oben.

Ungenügende Planung

Für die privaten Einsprecher aus Bussy und Sévaz beruht die Verkehrsführung auf einer falschen Planung. «Die besagte Kantonsstrasse ist im kantonalen Richtplan für den lokalen Verkehr vorgesehen und von der Bausubstanz her für Schwerverkehr ungeeignet», sagt Denis Chassot aus Bussy, Mitglied einer Gruppe privater Opponenten.

Es stelle sich zudem ein Sicherheitsproblem. Schüler aus Bussy fahren mit dem Fahrrad oder dem Moped nach Payerne in die Schule. Kreuzen sich zwei Lastwagen auf der sechs Meter breiten Strasse, bleiben insgesamt nur 40 Zentimeter Freiraum, so Chassot.

Neuer Autobahnanschluss als Lösung

Das Verkehrsproblem könnte einfach gelöst werden, indem Lidl einen direkten Autobahnanschluss auf die A1 erstellen würde, so Chassot. Die Möglichkeit bestehe, erklärt Oberamtmann Chardonnens. Da das bestehende Strassennetz laut der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) jedoch genüge, sei es an Lidl, einen direkten Autobahnanschluss in Erwägung zu ziehen.

«Unmöglich», sagt der Rechtsvertreter von Lidl, Jacques Meyer, dazu. «Lidl will keine Strasse bauen, wenn eine andere Möglichkeit besteht.» Der Konzern scheue die Kosten von drei bis fünf Millionen Franken für einen eigenen Autobahnanschluss, erklären dagegen die Opponenten.

Ungeklärte Kostenfrage

Ungeklärt sei die Kostenfrage auch bezüglich der bestehenden Kantonsstrasse. Für die Sanierung der Kreisel und der Strasse sind je die Gemeinde und der Kanton zuständig. Dabei müsste Lidl nach Ansicht von Opponenten zur finanziellen Beteiligung verpflichtet werden (siehe Zweittext), was wiederum von Lidls Anwalt Meyer bestritten wird.

Weitere Dynamik hat das Verfahren im Februar durch eine neue Verfügung der RUBD erhalten. Darin wird die Reglementierung des Verkehrs nicht mehr auf den Tag genau festgelegt, sondern über das gesamte Jahr hinaus. Ob sich Lidl damit zufrieden gibt, lässt Jacques Meyer offen. Für die Opponenten ist jedoch klar, dass sie ihre Einsprachen aufrechterhalten.

Eine neue Baubewilligung?

Am Dienstag hat auch der Oberamtmann des Broyebezirks vom Verwaltungsgericht Post erhalten. Chardonnens muss entscheiden, ob er eine neue Baubewilligung erlassen will. Wenn ja, beginnt sich der Verfahrenszirkus von vorne zu drehen.

Das Kantonsgericht hingegen ist nun zur Auslegeordnung gezwungen und muss den weiteren Verfahrensablauf klären. «Eine Entscheidung ist frühestens im Herbst 2008 zu erwarten», erklärt der zuständige Richter Christian Pfammatter.

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