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«Eine bedarfsgerechte Umsetzung bleibt eine grosse Herausforderung für alle»

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Autor: Fahrettin Calislar

Mit dem Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) ändert sich einiges. So ist der Kanton neu für die Planung und Finanzierung der Sonderpädagogik, von Heimen und von Werkstätten für Behinderte zuständig. In der Übergangsfrist bis Ende 2013 wird der strategische Plan des Kantons neu definiert. Die Freiburgische Vereinigung der spezialisierten Institutionen (Infri) beteiligt sich an der Ausarbeitung dieses kantolen Konzepts und fördert die Kommunikation mit der Öffentlichkeit, sagt Infri-Generalsekretärin Susanne Pauchard.

Frau Pauchard, der NFA berührt auch die Arbeit der Behindertenorganisationen. Was ändert sich genau?

In Überarbeitung sind vor allem die Grundsätze und Verfahren, die künftig für die Berücksichtigung der Bedürfnisse der invaliden Bevölkerung, die Finanzierung der Institutionen und die Zusammenarbeit mit den Kantonen gelten werden. Dafür braucht es eine Bedarfsplanung und Bedarfsanalyse.

Was war denn bis heute?

Gemäss dem seit 1986 geltenden Gesetz fördert der Kanton Freiburg die Integration invalider Personen bereits über Beiträge an unsere spezialisierten Institutionen.

Worin besteht in diesem Prozess Ihre Aufgabe und diejenige des Dachverbandes?

Infri unterstützt die Zusammenarbeit in Fachkommissionen sowohl im Erwachsenen- als auch im Jugendbereich. Wir zählen darauf, dass die Totalrevision des bestehenden Gesetzes die Synergien in allen Aufgabenbereichen positiv verstärkt.

Wozu führt der NFA im Bereich der Heime und Werkstätten für Erwachsene?

Bereits 2010 wurde der Plan zum kantonalen Konzept zur Förderung der Eingliederung invalider Erwachsener in die Vernehmlassung gegeben. Dabei wurde innerhalb der spezifischen Arbeitsgruppen der Stellungnahme von Infri insgesamt Rechnung getragen. Nun werden die neuen Eckpfeiler des neuen Gesetzes ausgearbeitet.

Und was ändert sich im Bereich der Sonderpädagogik für Jugendliche?

Einer der Grundsätze der Reform ist eine möglichst weitgehende Integration aller Kinder in der Regelschule. Diese Reform ist mit einer Neuorganisation der Sonderpädagogik und der obligatorischen Schule verbunden. Um diese Reform im Kanton Freiburg umsetzen zu können, denken über 14 interdisziplinäre Arbeitsgruppen gemeinsam mit dem zuständigen Dienst in der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport darüber nach, wie das heutige System an die neuen Bedingungen angepasst werden könnte. Das von diesen Arbeitsgruppen erarbeitete kantonale Konzept für die Sonderpädagogik wird in eine Gesamtrevision des Gesetzes über den Sonderschulunterricht münden. Dieses wird der Staatsrat voraussichtlich 2012 dem Grossen Rat vorlegen.

Wem sollen diese Verbesserungen helfen?

Sie betreffen den Unterricht von allen Kindern mit besonderen Bedürfnissen, seien es Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung, verhaltensauffällige Kinder, Kinder mit grossem Potenzial oder jedes andere Kind, dessen Lernschwierigkeiten sich hemmend auf seine Schulung auswirken können.

Schüler und Schülerinnen mit besonderen Bedürfnissen wünschen sich und haben ein Anrecht auf Integration. Doch die Umsetzung scheint schwierig zu sein. Warum?

Eine bedarfsgerechte Umsetzung ist und bleibt eine grosse Herausforderung für alle. In unserem Kanton gibt es bereits vielfältige Berührungspunkte zwischen Sonderschule und Regelschule. Diese Aufgabe kann nur gemeinsam bewerkstelligt werden. Während für einige Kinder die bestmögliche Förderung für eine gewisse Zeit in einem spezialisierten Kompetenzzentrum stattfindet, werden andere mit ambulanter Unterstützung möglichst in der öffentlichen Volksschule gefördert.

Wie soll die Zusammenarbeit konkret gelingen?

In diesem Spannungsfeld ist die Vernetzung ein zentrales Anliegen. Gemeinsam versuchen wir, die öffentliche Schule zur integrativen Schule umzugestalten. Sonderschulen verfügen über das nötige Know-how zur Schulung und Förderung von Kindern mit Behinderungen. Sie sollen ihr Wissen bei der Integration einbringen können. Es geht auch um politische und fachliche Rahmenbedingungen für Sonder- und Regelschulen, damit der Auftrag der Integration wirklich erfüllt werden kann.

Fakten

2300 Menschen werden betreut

Infri repräsentiert und unterstützt die rund 60 sozialen Institutionen, die im Kanton Freiburg, Erziehungs- und Wohnheime, Sonderschulen, Berufsausbildungszentren, Beschäftigungs- und geschützte Werkstätten sowie Therapiezentren für Menschen mit Behinderung leiten. Sie betreuen Minderjährige, Jugendliche und Erwachsene gleichermassen.

Rund 2300 Menschen mit besonderen Bedürfnissen benötigen im Kanton Freiburg ein Zuhause mit Wohnformen und eine Ausbildung, die ihren Möglichkeiten und Bedürfnissen angepasst ist. Dafür stehen über 2000 Spezialisten rund um die Uhr in kleinen Betreuungsteams mit verschiedenen Dienstleistungen zur Verfügung. fca

Die Integration von invaliden Erwachsenen gehört zu den zentralen Zielen des Kantons.Bild Keystone/a

Susanne Pauchard.Bild zvg

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