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Eine bedingte Geldstrafe für die Hilfspflegerin, die im Pflegeheim Betagte misshandelt hat

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Anfang 2014 stand das Pflegeheim des Saanebezirks in Villars-sur-Glâne in der Kritik: Eine Mitarbeiterin wurde damals wegen körperlicher Misshandlung entlassen, Angehörige beklagten mangelnde Kommunikation, Demütigung und Vernachlässigung.

Nun ist die Hilfspflegerin, die damals entlassen wurde, mittels Strafbefehl verurteilt worden: Die 41-jährige Chilenin wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Die Bewährungsfrist läuft über vier Jahre. Dazu kommt eine Busse von 2000 Franken.

Auf einem 18 Sekunden langen Video ist die Verurteilte neben einer betagten Frau zu sehen, die im Bett liegt. Die Hilfspflegerin schlägt die Frau ins Gesicht, klemmt sie in die Lippen und tut so, als ob sie Faustschläge ins Gesicht und den Oberkörper der Frau geben würde. Dazu ruft sie auf Spanisch: «Wir schicken dir ein Souvenir, damit du dich an die Alte erinnerst!»

Angst vor dem Pflegechef

Der Angestellte, der den Film aufgenommen hatte, sagte später aus, er habe mehrmals beobachtet, wie die Angeklagte Essen aus der Kantine gestohlen habe. Zudem habe sie den Betagten sowie aus der Personalkasse kleinere Geldbeträge gestohlen. Er hatte auch gesehen, wie die Frau die Betagten misshandelte: mit Ohrfeigen und Schlägen. Der Mann sagte, er habe dies lange für sich behalten, weil die Hilfspflegerin ein Verhältnis mit dem Pflegechef gehabt habe. Nachdem er das Video gedreht hatte, wandte er sich an eine Vorgesetzte. Die Verurteilte selbst hatte ihn aufgefordert, den Film zu drehen: Sie wollte ihn einer Arbeitskollegin schicken, die krankgeschrieben war.

Sie bestreitet alles

Die Krankgeschriebene sagte gegenüber der Polizei aus, die Hilfspflegerin habe fast täglich Betagte misshandelt, die sich nicht mehr wehren konnten; auch habe sie gesehen, wie sie ihnen Geld und Schmuck gestohlen und auch in die Personalkasse gegriffen habe. Wegen dem Verhältnis zwischen der Frau und dem Pflegechef habe sie Angst gehabt, dies jemandem zu berichten. Die Verurteilte selber gab nur die Misshandlung zu, die auf dem Video zu sehen ist. Sie bestritt auch, jemals etwas gestohlen zu haben. Trotzdem befand der Freiburger Staatsanwalt Patrick Genoud die Angeklagte für schuldig, Betagte misshandelt und sie bestohlen zu haben. Die Frau hat die Schweiz im Mai verlassen; laut Strafbefehl hält sie sich in ihrer Heimat Chile auf.

Den Schmuck verkauft

Eine weitere Ex-Angestellte des Heims hat der Staatsanwalt mittels Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen verurteilt, mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren. Die Frau hat zugegeben, zusammen mit der Chilenin im Pflegeheim Schmuck gestohlen und verkauft zu haben–für insgesamt 10 000 Franken. Sowohl die beiden Verurteilten als auch ihr Vorgesetzter wurden schon 2013 umgehend entlassen. njb

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