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Eine bedingte Strafe nach Kollision mit Zug

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Am 9. April überstand eine Autofahrerin eine Zugkollision unverletzt: Die 22-Jährige stiess in Albeuve mit einem TPF-Zug zusammen, als sie im Dorfzentrum in die Jean-Marie-Musy-Strasse abbog und die TPF-Geleise kreuzen musste. Sie hatte den Zug, der von Bulle in Richtung Montbovon unterwegs war, übersehen. Laut Strafbefehl geriet sie in Panik, als sie den nahenden Zug sah, und verlor die Herrschaft über ihr Auto. Das Fahrzeug blieb mitten auf dem unüberwachten Bahnübergang stehen.

Niemand wurde verletzt

Obwohl der Lokführer eine Notbremsung einleitete, rammte der Zug die Front des Autos. Das Auto wurde zehn Meter weit fortgeschleudert. Die Autofahrerin blieb dabei unverletzt, ebenso der Lokführer und die Passagiere (die FN berichteten). Nun hat Staatsanwalt Laurent Moschini die Frau wegen Verletzung der Strassenverkehrsregeln und Störung des Eisenbahnverkehrs zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren; dazu kommen eine Busse von 400 Franken und Verfahrenskosten in der Höhe von 570 Franken. njb

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