Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Eine bessere Aufgabenverteilung sicherstellen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Funktion und Struktur der Oberämter waren das Thema von vier grossrätlichen Vorstössen, zu denen der Staatsrat gestern Stellung nahm. Zwei im Juni eingereichte Motionen zum Thema beantwortete die Kantonsregierung gemeinsam. Pierre Mauron (SP, Riaz) und Peter Wüthrich (FDP, Domdidier) hatten eine Revision des Gesetzes über die Oberamtmänner gefordert. Dominique Butty (CVP, Romont) und Nicolas Kolly (SVP, Essert) verlangten eine generelle Reform der Aufgaben der Oberamtmänner und der Regionen. Der Staatsrat empfiehlt dem Grossen Rat beide Motionen zu Annahme. Wahrscheinlich stimmt das Kantonsparlament noch im September über die Vorstösse ab. Bei einem Ja zur Motion Butty-Kolly wird der Staatsrat eine Gesetzesrevision über die Oberamtmänner innerhalb von einem Jahr ausarbeiten. Stimmt der Grosse Rat auch der zweiten Motion zu, so prüft die Kantonsregierung, ob die Regeln für die Anstellung des Personals der Oberämter überarbeitet werden müssen. Es sei allerdings verfrüht, den von Mauron und Wüthrich ausgearbeiteten Entwurf für eine Gesetzesrevision durchzuwinken. Dieser Text beabsichtige nur eine Bereinigung und Vergrösserung des Handlungsspielraums der Oberamtspersonen. Es fehlten Überlegungen zu einer besseren Aufgabenverteilung. Stattdessen kündigte der Staatsrat einen entsprechenden Gegenentwurf an.

Bericht von Ridoré angefordert

Didier Castella (FDP, Pringy) und Gabriel Kolly (SVP, Corbières) hatten sich in einer Anfrage nach der Personalführung beim Oberamt des Saanebezirks erkundigt. Der Staatsrat ist der Ansicht, dass das Pflichtenheft der dortigen juristischen Berater mit dem gesetzlichen Auftrag in Einklang steht. Das Pflichtenheft könne sich angesichts der laufenden Reorganisation aber in Zukunft noch verändern. Zu den Kündigungen zweier juristischer Beraterinnen in diesem Jahr hätten die zuständigen Personalverbände laut Staatsrat bislang nicht Stellung genommen, heisst es weiter. Und zur Frage, ob der Staatsrat eine parlamentarischen Untersuchung in Erwägung zieht, nimmt die Kantonsregierung nicht Stellung. «Eine solche Untersuchung liegt nicht in unserer Kompetenz, sondern in derjenigen des Grossen Rates», sagte Staatsratspräsident Maurice Ropraz (FDP) auf Anfrage. Die Reorganisation im Oberamt Saane seit 2015 habe es bereits ermöglicht, den Betrieb desselben zu verbessern. Dieser neuen Organisation müsse man nun aber Zeit lassen, damit sie ihre Wirkung entfalten könne. Infolge der Kündigungen der beiden juristischen Beraterinnen habe der Staatsrat Oberamtmann Carl-Alex Ridoré (SP) schriftlich gebeten, auf Ende Jahr einen Bericht über die Situation zu erstellen. Danach werde die Kantonsregierung prüfen, ob neue Massnahmen angezeigt seien.

Gesamtbudget prüfen

Pierre Mauron und Gabriel Kolly wollten in einer Anfrage wissen, was der Staatsrat bei der Rolle und Zuweisung der Oberämter tut. Gemäss der staatsrätlichen Antwort seien die Oberamtmänner schon in der Vergangenheit stets stark in die Auswahl ihres Personals eingebunden gewesen. Dies ganz im Sinne der Rechtsbestimmungen in diesem Bereich. Im Verlauf der letzten Jahre seien die formell durch die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft angestellten Personen immer von den Oberamtmännern ausgewählt worden. Denn diese würden eine zentrale Rolle beim Auswahlverfahren ihrer Mitarbeiter spielen. Der Staatsrat hält es jedoch für notwendig, dass die Anstellung von Personen, die in der Führung der Oberämter eine wichtige Rolle spielen, durch die zuständige Direktion stets ebenfalls geprüft wird. Auch möchte die Kantonsregierung eine «gewisse Homogenität in personalpolitischer Hinsicht innerhalb der Oberämter sicherstellen», um im ganzen Kantonsgebiet eine Gleichbehandlung zu garantieren. In der Presse seien Schwierigkeiten bestimmter Oberamtmänner bei den Anstellungsbedingungen ihrer Kadermitarbeitenden thematisiert worden, namentlich im Bezug auf das Gehalt. Diese Schwierigkeiten würden aber nicht im Zusammenhang mit einer fehlenden Autonomie im Bereich der Anstellungen stehen, sondern mit der Anwendung der allgemeinen Vorschriften, die für das gesamte Staatspersonal gelten. Die Frage, ob die Oberämter über eine Budgetautonomie verfügen sollten, müsse im Rahmen einer entsprechenden Gesetzesrevision behandelt werden. Es sollten aber mehrere Möglichkeiten geprüft werden, etwa ein Gesamtbudget für alle Oberämter, mit dem sich bestimmte Ressourcen zusammenlegen liessen.

Meistgelesen

Mehr zum Thema