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Eine Busse für den Verschmutzer der Taverna

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Im Juni letzten Jahres ist bei Flamatt Öl in den Steinhausbach und in die Taverna geflossen. Am stärksten in Mitleidenschaft gezogen wurden der Steinhausbach und ein angrenzendes Biotop: Zahlreiche Fische und Würmer verendeten. Das kantonale Amt für Umwelt liess die Abwasserleitungen der verschmutzten Kläranlage spülen sowie den oberen Teil des Steinhausbachs mit einem speziellen chemischen Produkt reinigen (die FN berichteten).

Ausgelöst war die Gewässerverschmutzung durch einen technischen Defekt der Pumpanlage eines Heizöltanks in Dietisberg worden. Insgesamt liefen rund 6000 Liter Heizöl aus, wovon etwa 4500 Liter via Kläranlage in den Steinhausbach flossen. Der Besitzer der Liegenschaft wurde nun mittels Strafbefehl wegen Verstoss gegen den Gewässerschutz zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Dazu kommen Verfahrenskosten von noch einmal knapp 500 Franken. Der Freiburger Staatsanwalt Markus Julmy hält im Strafbefehl fest, der Mann habe richtig reagiert: So habe er sofort die Pumpe abgestellt, als er um 14.30 Uhr nach Hause gekommen sei und sich bei zwei Firmen erkundigt, wie er vorzugehen habe. Beide antworteten fälschlicherweise, dass keine Gefahr drohe. Daher liege kein Fehlverhalten vor. Doch habe der Mann es unterlassen, die Gewässerschutzpolizei zu benachrichtigen. «Das hätte wesentlich früher die Einleitung von Gegenmassnahmen erlaubt», heisst es im Straf- ­befehl. So seien die zuständigen Instanzen erst nach 19 Uhr durch Anwohner alarmiert worden.

njb

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