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Eine Busse für gequetschten Fussknöchel

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Dafür, dass ein Autofahrer im Dezember in Murten einem Kehrichtabfuhr-Mitarbeiter über den Fuss gefahren ist, muss er nun büssen: Die Staatsanwaltschaft hat den Autofahrer mittels Strafbefehl zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Mit den Gebühren und Dossierkosten muss er insgesamt 745 Franken bezahlen. Der Autofahrer erhält überdies eine bedingte Geldstrafe: Lässt er sich in den nächsten zwei Jahren nochmals etwas zuschulden kommen, muss er zehn Tagessätze à 90 Franken Busse bezahlen. Der Autofahrer hätte sehen müssen, dass sich der Kehrichtabfuhr-Mitarbeiter mit dem Fuss auf seiner Fahrbahn befand, begründet die Staatsanwaltschaft ihr Urteil. Zudem seien beim Kehrichtlastwagen die Warnblinker in Betrieb gewesen. Beim Verkehrsunfall erlitt der Geschädigte eine starke Quetschung am linken Fussknöchel und war eine Woche lang arbeitsunfähig. hs

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