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Eine Chinesin wurde zu Unrecht wegen einer Scheinehe verurteilt

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Eine Chinesin, die fünf Jahre in der Schweiz studierte hatte und 2007 wieder nach China ausreisen musste, hat zwei Jahre später in China einen Schweizer geheiratet. 2010 ist sie ihm in die Schweiz gefolgt. Ein Freiburger Polizeirichter hat die heute 42-Jährige drei Jahre später verurteilt: Sie sei nur eine Scheinehe eingegangen. Wegen Täuschung der Behörden hat er sie zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen mit Bewährung auf zwei Jahre verurteilt.

Die Frau rekurrierte gegen das Urteil. Und das Kantonsgericht gab ihr recht: Nur wenn ein Richter zutiefst davon überzeugt sei, dass jemand eine Scheinehe eingegangen sei, dürfe er die Person dafür verurteilen, heisst es im kürzlich veröffentlichten Urteil.

Wenn zwei heirateten, damit der eine der beiden in der Schweiz bleiben könne, sei dies noch keine Scheinehe, heisst es im Gerichtsurteil: Es sei erst eine Scheinehe, wenn die beiden Ehepartner gar keinen gemeinsamen Haushalt hätten gründen wollen.

Wunsch nach Familie

Im vorliegenden Fall habe die Frau in China gelebt, als sie den Schweizer geheiratet habe. «Sie hat ihn also nicht geheiratet, um in der Schweiz bleiben zu können», schreibt das Kantonsgericht. Die Frau habe zudem eine gute und gut bezahlte Arbeitsstelle gehabt. Hingegen hätte sie in China wohl keinen Mann mehr gefunden, da sie geschieden und nicht mehr ganz jung gewesen sei. Es sei aber ihr Wunsch gewesen, eine Familie zu gründen und Kinder zu haben. Das Paar habe in China geheiratet. Zudem habe die Frau eine gute Arbeitsstelle verlassen, obwohl ihr klar gewesen sei, dass sie in der Schweiz nur schlecht bezahlte Stellen finden würde.

Keine Telefonate

Das Kantonsgericht sieht jedoch auch Faktoren, die für eine Scheinehe sprechen: So gab es beispielsweise an der Adresse, welche die beiden angegeben hatten, nur sehr wenige persönliche Gegenstände. «Keiner der beiden konnte erklären, warum das so war», schreibt das Gericht. Zudem habe der Mann sehr oft mit seiner Ex-Frau telefoniert; er habe dies mit den drei gemeinsamen Kindern erklärt. Hingegen habe er kaum mit seiner jetzigen Frau telefoniert, «was weniger gut erklärbar ist, da sie ja erst seit kurzem verheiratet waren».

In dubio pro reo

«Die Faktoren, die für eine Scheinehe sprechen, sind nicht genügend, um das Gericht zu überzeugen», heisst es im Urteil. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Chinesin in dieser Ehe die Möglichkeit gesehen habe, eine Familie zu gründen. «Gemäss dieser Hypothese ist sie die Ehe nicht eingegangen, um eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz zu erlangen.» Der Zweifel müsse der Angeklagten zum Vorteil reichen–und darum gibt das Kantonsgericht der Chinesin recht und spricht sie der Täuschung der Behörden frei. njb

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