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Eine Entschädigung für Albert Perler

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Ende März 1998 wurde Albert Perler, Hundeführer bei der Kantonspolizei, verhaftet. Es wurde ihm vorgeworfen, 1993, als er noch bei der Sicherheitspolizei war, nach einem Brandfall den Rapport so gefälscht zu haben, dass die Versicherungsgesellschaft für den Brandschaden aufkommen musste. Seine Verhaftung erfolgte damals nur wenige Monate vor der Verjährung des mutmasslichen Vergehens.

Von allen Anschuldigungen
entlastet

Vom 15. April bis Ende Dezember 1998 war Albert Perler suspendiert, erhielt aber während der ganzen Zeit sein Gehalt. Am 11. Dezember 1998 hatte Untersuchungsrichter Patrick Lamon die Anklage für gegenstandslos erklärt und die Strafuntersuchung eingestellt. Da in seinem Rapport vom Juli 1993 wichtige Fakten nicht enthalten waren, die für die versicherungstechnische Beurteilung wichtig gewesen wären, wurde ihm aber Nachlässigkeit vorgeworfen. Deshalb musste er auch die Verfahrenskosten tragen.

Anwalt Bruno de Weck hatte dagegen erfolgreich Rekurs eingelegt. Nach Gutheissen des Rekurses hatte er dann für seinen Mandanten auch eine Entschädigung verlangt. Diesem Begehren hat die Strafkammer des Kantonsgerichts nun stattgegeben. Albert Perler erhält gemäss Angaben seines Anwalts 10000 Franken als moralische Gutmachung und 22994 Franken zur Begleichung seiner Anwaltskosten.
«Mit diesem Entscheid ist Albert Perler nun voll und ganz rehabilitiert», hält Anwalt de Weck den FN gegenüber fest. Albert Perler übt seit anfangs 1999 wieder seine frühere Funktion als Polizeihundeführer aus. Der Vorfall hat aber seiner Gesundheit sehr geschadet, nachdem er schon vorher herzkrank war. Er kann bloss noch ein 50-Prozent-Pensum absolvieren, was sich gemäss Anwalt de Weck kaum mehr ändern wird.

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