Über ein Dutzend Anklagepunkte umfasst die Liste der Straftaten im Fall, der gestern in Tafers verhandelt wurde. Das Strafgericht Sense mit Präsident Peter Renz hat den 30-jährigen Deutschen in den meisten Punkten für schuldig befunden. Er erhielt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten und eine Busse von 1000 Franken. Dies unter anderem wegen gewerbsmässigem Diebstahl und zahlreichen Strassenverkehrsdelikten. Das Gericht folgte mehrheitlich den Anträgen der Anklage (siehe Kasten).
Wilde Verfolgungsjagd
Der Mann ist Ende Juli 2015 an der Schweizer Grenze am Steuer eines gestohlenen Autos mit ebenfalls gestohlenen Kennzeichen angehalten worden. Nach drei Wochen Untersuchungshaft kam er frei und wurde Mitte September wieder verhaftet. Dies nach einer 19 Minuten dauernden Verfolgungsjagd im Grenzgebiet Freiburg-Waadt, die mit einem Selbstunfall endete. Während der Fahrt verletzte er mehrfach inner- und ausserorts das Tempolimit, überholte gefährlich, fuhr auf der linken Fahrbahn und auf Gehwegen, missachtete Stoppsignale und andere Verbote. Diese Flucht hatte damit begonnen, dass es einer Verkäuferin seltsam vorgekommen war, dass er versucht hatte, grössere Mengen Münzen einzutauschen.
Die Polizei kam bei ihren Ermittlungen zum Schluss, dass 19 Diebstähle in Kirchen auf das Konto des Mannes gingen. Er hat jeweils die Opferstöcke aufgebrochen, so etwa in Plaffeien, Plasselb, Giffers-Tentlingen, Gurmels und Treyvaux-Essert sowie an weiteren Orten in den Kantonen Schwyz, Solothurn und Jura. Auch der Diebstahl von zwei Autos und mehreren Kontrollschildern wurde ihm zur Last gelegt.
Von Privaten geliehen
An der gestrigen Verhandlung gab sich der Angeklagte eher wortkarg. Einige Vorwürfe–wie die Strassenverkehrsdelikte bei der Verfolgungsjagd–hatte er bereits bei früheren Befragungen zugegeben, andere wie die Diebstähle der Autos und der Diebstahl aus den Opferstöcken hatte er bestritten. Und dabei blieb er auch gestern. «Müssen wir all das noch einmal durchgehen? Und wenn Sie mir die Frage tausendmal stellen, ich bleibe dabei», sagt er. Er habe die Autos von Privaten ausgeliehen, die er einfach auf Festen angesprochen habe. «Das machen viele so. Wenn ich jetzt hier rausginge, könnte ich es wieder so machen, das wäre kein Problem.» Offiziell habe er ja kein Fahrzeug mieten können. «Ich hatte noch nie einen Führerschein.»
Zum Bargeld, das bei ihm gefunden wurde, gab er an, mit Erfolg in verschiedenen Casinos gespielt zu haben. Und das viele Kleingeld, das ebenfalls bei der Festnahme beschlagnahmt wurde, erklärte er damit, dass er nicht gerne Münzen mit sich herumtrage und das Retourgeld deshalb jeweils beiseitegelegt habe.
Plädoyers: Drei Jahre oder 15 Monate
F ür Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach waren alle Anklagepunkte unbestritten. Sie verwies auf das lange Vorstrafenregister des Mannes; er hat die letzten zehn Jahre meistens im Gefängnis verbracht. «Nach jeder Entlassung ist er nach kurzer Zeit wieder rückfällig geworden.» Die Diebstahlserie durch die 19 Kirchen bezeichnete sie als «Tour de Suisse», und bei der Verfolgungsjagd sprach sie von einem skrupellosen Verhalten; nur durch Zufall seien keine Passanten verletzt oder getötet worden. «Er hat sich rücksichtlos, skrupellos und risikoreich verhalten», so die Staatsanwältin. Die Erklärungen zur Automiete und zum Kleingeld bezeichnete sie als unglaubwürdi- ge Schutzbehauptungen. Das Tatvorgehen des Mannes sei «egoistisch und dreist», und das Verschulden wiege schwer. «Er ist unverbesserlich, uneinsichtig und unbeirrbar.» Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren sowie ein Busse.
Ganz so klar sah Ingo Schafer, amtlicher Verteidiger des Angeklagten, die Sache nicht. «Es ist längst nicht alles bewiesen, was dem Mann vorgeworfen wird.» Die Angaben seines Mandanten seien nicht genau geprüft worden. Zudem habe er alle Daten und Angaben immer wieder gleich wiedergegeben. «Da gab es keine Widersprüche, alles passt zusammen.» Die Polizei hat für die Zuordnung der Diebstähle die Daten des Mobiltelefons zurückverfolgt. Diese Ortung sei aber zu ungenau für einen genügenden Beweis. Zudem habe es auch nach der Verhaftung des Mannes in der Schweiz weitere Diebstähle aus Opferstöcken gegeben. Nur den ersten und letzten Diebstahl liess Anwalt Ingo Schafer gelten: Beim einen war ein Stück abgebrochener Schraubenzieher im Auto des Mannes gefunden worden, beim anderen ein Schlüssel, der klar einer Kirche zugeordnet werden konnte. «Alles andere ist reine Spekulation.» Bei der Verfolgungsjagd habe er einmal gegen die festgelegten Raser-Tempolimits verstossen; beim zweiten Mal seien die Angaben der verfolgenden Polizei unklar. «Eine gewisse kriminelle Energie kann nicht verneint werden», gestand der Anwalt zu. «Strafanstalten sind zu seiner zweiten Heimat geworden.» Und doch sei er in der Schweiz das erste Mal straffällig geworden. Er beantragte für seinen Mandanten, der seit siebeneinhalb Monaten in vorzeitiger Haft ist, eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten, neun davon unbedingt, und eine Busse. im