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Eine Frage des gesunden Menschenverstandes

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Die OECD und die EU akzeptieren die heutigen Sondersteuerregelungen für Statusgesellschaften und Holdings in den Kantonen nicht mehr. Ohne Anpassung der Regelung käme die Schweiz auf eine schwarze Liste und müsste mit Strafmassnahmen rechnen, zum Beispiel mit Strafsteuern für die Unternehmen im Ausland. Direkt betroffen sind 24 000 Unternehmen mit 150 000 Arbeitsplätzen. Diese Unternehmen bezahlen sehr viele Steuern: rund fünf Milliarden Franken pro Jahr. Ohne Massnahmen unsererseits könnten diese Unternehmen aus der Schweiz abwandern. Viele Standorte wie Singapur, Hongkong und andere buhlen sehr aktiv um diese hochmobilen und profitablen Unternehmen.

Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist als Baukasten konzipiert. Die Kantone können die Massnahmen individuell nach ihren Bedürfnissen in ihrer Gesetzgebung zusammenstellen. Die Situationen in den Kantonen sind sehr unterschiedlich: Zürich mit der Finanzindustrie, Basel mit der chemischen Industrie, Zug, Genf, Freiburg und Waadt mit den grossen Handelsunternehmen.

Etwas verwunderlich ist, dass die Linke jahrelang die Sondersteuerregelungen für Statusgesellschaften und Holdings kritisiert hat. Und jetzt, wo sämtliche juristische Personen nach den gleichen Grundsätzen besteuert werden sollen, geht die Linke erneut in Opposition. Die Vereinheitlichung der Besteuerung käme unseren KMU zugute, die das Rückgrat unserer Wirtschaft sind. Stimmen wir also am 12. Februar 2017 Ja zur USR III und werben wir in unserem Umfeld dafür.

Jacques Bourgeois, Nationalrat FDP, Avry-sur-Matran

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