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Eine Frage des Willens

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Die Gegner behaupten ständig, wir könnten uns die 70 Franken AHV-Erhöhung nicht leisten. Ob man sich etwas leisten kann oder nicht, hängt jedoch meistens davon ab, ob man gewillt ist, die Prioritäten entsprechend zu setzen. Die AHV gehört aber leider nicht zu den Prioritäten der Gegner. Deswegen reden sie auch immer nur davon, wie hoch die Mehrausgaben der AHV mit der Rentenreform betragen würden. Dass die Reform gleichzeitig verschiedene Finanzierungsmassnahmen beinhaltet, wird leider oft verschwiegen. Aber die Erhöhung der Mehrwertsteuer und der AHV-Lohnprozente um jeweils 0,3 Prozent sowie die Erhöhung des Frauenrentenalters bedeuten Mehreinnahmen für die AHV. Wir können uns die 70 Franken also durchaus leisten – wenn wir denn wollen! Lasst uns also zur Abwechslung mal darüber sprechen, was wir mit den 70 Franken denn alles gewinnen. Erstens verbessern sie die Altersvorsorge von Personen ohne Pensionskasse – also von denjenigen, die nur eine sehr tiefe Rente haben. Das sind insbesondere Frauen und Teilzeitbeschäftigte aber auch Bauern; 500 000 der erwerbstätigen Frauen sind nur in der AHV versichert. Zweitens macht es der 70-Franken-Zuschlag möglich, dass rund die Hälfte der Frauen weiterhin mit 64 Jahren in Pension gehen können, ohne dass ihre AHV-Rente deswegen kleiner wird. Drittens verhindern die 70 Franken, dass die Senkung des Umwandlungssatzes in der Pensionskasse zu Renteneinbussen von bis zu 12 Prozent führt. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der 70 Franken ist also durchaus positiv! Fairness bedeutet nicht absolute Gleichbehandlung, sondern Gleichbehandlung unter Berücksichtigung der verschiedenen Ausgangslagen. Genau das macht die Rentenreform, deswegen sage ich am 24. September zwei Mal Ja.

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